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GENTECHNIK/885: Baden-Württemberg endlich Vorreiter bei Gentechnikfreiheit (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 6. Mai 2014 (Zumeldung zur PM StaMi 066/2014)

Der BUND zum Erlass für Gentechnikfreiheit der Landesregierung

Baden-Württemberg endlich Vorreiter bei Gentechnikfreiheit



Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, begrüßt das Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen im Abstand von 3000 m um Naturschutzgebiete sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.

Stuttgart. "Mit dem Erlass nutzt die Landesregierung ihre rechtlichen Spielräume und macht unser Land zum bundesweiten Vorreiter", bewertet BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender die Regelung, "das ist ein großer Schritt zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft in Baden-Württemberg". Ein Umgebungsschutz von 3000 m, orientiert am durchschnittlichen Flugradius von Honigbienen, war die zentrale Forderung der Kampagne dageGen des BUND, für die der Verband in kurzer Zeit mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt und vor einem Jahr an Minister Bonde übergeben hatte.

Dahlbender hofft, dass der Erlass Nachahmer in anderen Bundesländern findet und die Bundesregierung unter Zugzwang setzt, ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag endlich umzusetzen, der ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber der Agrar-Gentechnik endlich Rechnung zu tragen.

"Wir gehen davon aus, dass von dem Umgebungsschutz vor genveränderten Organismen auch die nach europäischem Recht geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete erfasst werden, und dass die Regelung mit der anstehenden Novellierung des Naturschutzgesetzes Gesetzesrang erhält", so Dahlbender.

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Quelle:
Presseinformation, 06.05.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014