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MELDUNG/026: Ministerieller Erlass für ein Grünland-Umbruchverbot vor dem Scheitern? (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 27. April 2011

SOS für Kiebitz und Feldlerche

Ministerieller Erlass für ein Umbruchverbot vor dem Scheitern? NABU kündigt EU-Beschwerde an


Neumünster, 27. April 2011: Das Landwirtschaftsministerium in Kiel hat am 3. März 2011 den Entwurf eines Erlasses herausgegeben, der den Umbruch von Dauergrünland in Schleswig-Holstein verbieten soll. Nun herrscht verdächtige Ruhe: Der Bauernverband ist dabei, auf bekannten politischen Kanälen über die höchste Ebene der Landesregierung den Erlass zu torpedieren und den Wiesenvogelschutz zu beerdigen. Der NABU kündigt für diesen Fall eine EU-Beschwerde in Brüssel an.

Während noch vor 50 Jahren über fast allen Feldern die Lerchen sangen und Kiebitze auf den feuchten Wiesen brüteten, sind heute unsere Wiesenvogelbestände drastisch eingebrochen - nicht nur in der Zeit der Flurbereinigung, sondern dramatisch auch in den letzten 20 Jahren. In dieser Zeit hat der Feldlerchenbestand um 21 %, der des Kiebitzes um 24 % abgenommen. Besonders erschreckend ist der Rückgang der Uferschnepfe außerhalb der Schutzgebiete um 74 %. Diese auf Feuchtgrünland angewiesene Art war früher in Schleswig-Holstein noch vielerorts häufig zu finden.

Unter anderem mit diesen Zahlen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) kürzlich den Entwurf eines Erlasses begründet, der den Erhalt von Dauergrünland im Vorkommengebiet der Uferschnepfe vorsieht. Damit sollen die letzten, hauptsächlich auf Eiderstedt und im Eider-Treene-Sorge-Gebiet verbliebenen Brut- und Rastgebiete dieser Vögel geschützt werden. Dies auch in der Hoffnung, so den Beständen anderer Wiesenvögel zu helfen. Kern des Erlassentwurfs ist ein grundsätzliches Umbruchverbot für Dauergrünland, gekoppelt an eine am Uferschnepfenvorkommen orientierte Flächenkulisse. Ausnahmen dürfen nur dann gewährt werden, wenn Ersatzgrünland angelegt wird, das den Lebensraumansprüchen der Uferschnepfe zusagt. Das MLUR kann dabei gar nicht anders handeln. Denn nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Bestände aller Vogelarten zu erhalten, wozu unmissverständlich auch der Erhalt ihrer Lebensräume gehört. Wiesenvögel sind, wie es der Name sagt, in hohem Maße auf Wiesen und Weiden angewiesen.

Zwar besteht seit Juni 2008 ein auf Veranlassung der EU ergangenes Umbruchverbot für Dauergrünland. Doch dieses kann umgangen werden, wenn eine gleich große Fläche neu mit Gras eingesät wir - oder wenn der Landwirt den Verlust der Prämie für die betroffene Fläche in Kauf nimmt. Da derzeit der Maisanbau für Agrogas-Anlagen aber lukrativer als die Grünlandbewirtschaftung ist, verzichten viele Landwirte und Agrogas-Investoren auf die Flächenprämie und brechen ihre Koppeln um. So sind nach Berechnung des MLUR von Mitte 2008 bis Ende 2010 trotz der Verordnung insgesamt weitere 6.700 ha Dauergrünland unter den Pflug gekommen - infolge des Agrogas-Booms mit weiterhin steigender Tendenz.

Der NABU hat in den letzten Jahren immer wieder auf den fortwährenden Schwund von Wiesen und Weiden hingewiesen, von der Landesregierung ein Gegensteuern verlangt und deshalb den Anfang März 2011 vom MLUR vorgelegten, fachlich und rechtlich fundierten Erlassentwurf begrüßt. Dieser lag bis Mitte März zur Stellungnahme aus - seitdem herrscht verdächtige Ruhe. Der Bauernverband hat es offensichtlich erneut geschafft, auf bekannten politischen Kanälen über die höchste Ebene der Landesregierung die Landwirtschaftsministerin auszubremsen und den dringend nötigen Wiesenvogelschutz zu torpedieren - ungeachtet der zwingenden rechtlichen Verpflichtungen des Landes.

Wiesen und Weiden sind ein ökologisch unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft. Sie sind nicht nur Lebensraum einer Vielzahl von Vogel-und anderen Tierarten, sondern dienen auch als Kohlendioxidspeicher sowie dem Schutz von Gewässern und Grundwasser. Die anhaltend exzessive Grünlandvernichtung zugunsten einer weiteren `Vermaisung' der Landschaft ist nach Auffassung des NABU nicht länger hinnehmbar. Der NABU fordert die Landesregierung daher auf, den Interessen der Agrarlobby nicht nachzugeben und den Erlass nicht zu verwässern. Sollte der Erlassentwurf nicht im fachlich gebotenen Maße rechtskräftig werden, wird der NABU bei der EU Beschwerde wegen Verstoßes gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie einreichen.

Den Entwurf des Grünlanderhaltungserlasses und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.NABU-SH.de.


NABU-Aktion "Stunde der Gartenvögel" - www.gartenvoegel-sh.de


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Quelle:
Presseinformation, 27. April 2011
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2011