Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LANDWIRTSCHAFT

MELDUNG/139: Niedersachsen wird Vorreiter für nachhaltige Landwirtschaft (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 2. April 2014

Agrarminister Meyer: Niedersachsen wird Vorreiter für nachhaltige Landwirtschaft

Mehr als 370 Millionen Euro Förderung von Umweltmaßnahmen und Ökolandbau - Antragsverfahren startet



HANNOVER. Höhere Prämien für den Ökolandbau, stärkere Förderung von Blühstreifen und mehr Beihilfen bei einer schonenden Grünlandnutzung: Niedersachsen setzt zusammen mit Bremen als erstes Bundesland wichtige innovative Akzente bei der neuen Förderung von Agrarumweltmaßnahmen. "Das sind frische, starke Signale für eine nachhaltige und umweltverträgliche Landwirtschaft", sagte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer. "Niedersachsen wird hier bundesweit zum Vorreiter."

Heute (Mittwoch) beginnt das Antragsverfahren für die EU-Förderperiode von 2015 bis 2020. Landwirte, die sich für Umwelt, Klima- und Wasserschutz sowie Artenvielfalt und Landschaftspflege einsetzen, haben nun bis zum 15. Mai Zeit, um einen Antrag auf Förderung zu stellen. Nach den Worten des Landwirtschaftsministers sind in den meisten Bereichen "bewährte Förderprogramme deutlich angehoben worden. So steigt die Förderung für die bei den Imkern und Jägern beliebten Blühstreifen von 540 Euro pro Hektar auf maximal 975 Euro pro Hektar. Die Förderung der extensiven Grünlandnutzung klettert auf bis zu 310 Euro pro Hektar." Der ökologische Landbau werde in der Beibehaltungsprämie auf 234 Euro angehoben. Meyer: "Das ist bundesweit ein Spitzenplatz und eine positive Anerkennung für die vielfältigen Umweltleistungen der ökologischen Landwirte. Noch unter der Vorgängerregierung war Niedersachsen mit 137 Euro bundesweites Schlusslicht." Das niedersächsische Landwirtschafts- und das Umweltministerium haben gemeinsam nicht nur die neuen Fördermaßnahmen entwickelt, sondern auch bestehende Programme im Sinne der Nachhaltigkeit erweitert. Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen ist die abschließende Zustimmung der Europäischen Kommission.

Meyers Kabinettskollege Umweltminister Stefan Wenzel ergänzte: "Die bewährten und die neuen Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentliches Instrument sowohl zur Erreichung von Umweltzielen in der europäischen Agrarpolitik als auch zum Beispiel bei der Umsetzung der Natura 2000-Ziele." Landwirte, die sich freiwillig an Agrarumweltmaßnahmen beteiligen, erbringen Wenzel zufolge "einen Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt oder zur Steigerung der biologischen Vielfalt sowie zur Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge insbesondere an sensiblen Gewässern". Die Fördereffizienz der Agrarumweltmaßnahmen werde "durch die verstärkte strategische Zusammenarbeit beider Ministerien zukünftig noch weiter verbessert".

Insgesamt steigt die reine EU-Förderung etwa bei Landschaftspflege, Gewässerschutz, Moorschutz, Ökologischem Landbau, speziellem Arten- und Biotopschutz und Agrarumweltmaßnahmen in der nächsten EU-Förderperiode in Niedersachsen bis 2020 von 270 Millionen Euro auf 376 Millionen Euro. Das ist nach Meyers Worten der höchste Förderbereich im Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und bedeutet ein weiteres Umsetzen der sanften Agrarwende in Niedersachsen. "Gesellschaftliche Leistungen unserer Landwirte werden nun besser honoriert", sagte Landwirtschaftsminister Meyer.

In sechs Bereichen werden 36 Fördermaßnahmen angeboten. Dazu zählen Maßnahmen für den gesamten Betrieb wie die Förderung des Ökolandbaus ebenso wie Maßnahmen allein für Ackerbau, Grünlandwirtschaft, verschiedene Streifenprogramme oder für besondere Biotope. Es folgt ein Überblick über einzelne Maßnahmen:

  • Es werden drei verschiedene Arten von Blühstreifen angeboten, um die Fördermaßnahmen differenzierter und zielgenauer zu gestalten. Mit Einbeziehung der Imker oder anderer Umweltkompetenz wie der Unteren Naturschutzbehörden ist die Anerkennung höherwertiger Blühstreifen mit zusätzlicher Naturschutzeffizienz möglich. Dieser besondere Einsatz der Landwirte soll mit einem zusätzlichen Bonus von 100 Euro honoriert werden.
  • Ganz neu aufgenommen wurde die Förderung der vielfältigen Fruchtfolge, wobei fünf verschiedene Fruchtarten mit einem Anteil von mindestens zehn Prozent und höchstens 30 Prozent sowie einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent anzubauen sind. "Diese Fördermaßnahme wird sicher bei einer Vielzahl von Ackerbaubetrieben auf Interesse stoßen", ist sich Minister Meyer sicher.
  • Neu sind auch die Erosionsschutzmaßnahmen gegen Einwirkungen von Wind und Wasser. Die Anlage von Schutzstreifen und Hecken wird zukünftig gefördert.
  • Die emissionsarme Ausbringung von Gülle/Substraten ist auch in der zukünftigen Förderperiode als Maßnahme aufgenommen worden. Gefördert wird eine weitergehende Technik, bei der das unmittelbare Einbringen der Gülle/des Substrates in den Boden sichergestellt sein muss.
  • Die Grünlandfördermaßnahmen werden ähnlich wie in der vorherigen Förderperiode angeboten - allerdings mit deutlich höheren Fördersummen. Um die Weidehaltung besonders im Berg- und Hügelland auf Grenzstandorten zu sichern, wurde eine neue Fördermaßnahme entwickelt. Landwirtschaftsminister Christian Meyer: "Das Anheben der Fördersätze sowie die voraussichtliche Anrechenbarkeit einiger Agrarumweltmaßnahmen auf die Greening-Verpflichtung sollen dazu führen, dass diese Maßnahmen auch für konventionelle Betriebe attraktiv werden und eine stärkere Anwendung finden."

Das Ziel von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos ist bekanntlich eine Greening-Verpflichtung: Danach sind zunächst fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes als ökologische Vorrangfläche auszuweisen. Niedersachsen wird deshalb bestimmte Agrarumweltmaßnahmen anbieten, mit denen diese Verpflichtung erfüllt werden kann. Voraussetzung dafür ist die Anpassung der Fördersätze, um eine Doppelförderung auszuschließen. Dazu ein Beispiel: Der Blühstreifen ohne Anrechnung als ökologische Vorrangfläche erhält den vollen Fördersatz, mit Anrechnung einen reduzierten Betrag. Wie hoch der reduzierte Betrag sein wird, steht erst fest, wenn die exakte Umsetzung der Greening-Verpflichtung in Deutschland festgelegt ist.

Weitere Details zu den neuen Agrarumweltmaßnahmen finden sich unter
www.aum.niedersachsen.de

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/14, 02.04.2014
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014