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RECHT/082: OVG bestätigt Baustopp für Erweiterung der Schweinezuchtanlage Tornitz (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 18. Mai 2018

OVG bestätigt Baustopp für Erweiterung der Schweinezuchtanlage Tornitz

Ein weiterer Erfolg der Kooperation (BI) Schweinewind und NABU Brandenburg


Seit 4 Jahren kämpfen BI Schweinewind und NABU Landesverband gemeinsam gegen eine der europaweit größten Schweinezuchtanlagen in Tornitz bei Vetschau. Erst vor 3 Wochen ist es gelungen die Bürgerschafft der Stadt Vetschau zum Nachdenken anzuregen, so dass bislang kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde, der nach aktueller Gesetzgebung für die Erweiterung der Anlage der Bolart GmbH um weitere ca. 20 Tsd. Schweine auf dann insgesamt ca. 80.000 Schweine nötig wäre. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 17.05.2018 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass diese Anlage nicht erweitert werden darf, ist ein weiterer Erfolg gegen die industrielle Massentierhaltung.

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) hatte im Jahr 2015 den Betreibern der Schweinezuchtanlage Vetschau einen Neubau genehmigt, der mit massiven Aufstockung der Tierplätze verbunden gewesen wäre. Gegen die hierfür erteilte Genehmigung hat die BI Schweinewind zusammen mit dem NABU Brandenburg beim Verwaltungsgericht Cottbus in einem Eilverfahren einen Baustopp erreicht, obwohl die Bagger die Baufläche bereits vorbereitet haben. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Beschluss im Jahr 2016 festgestellt, dass das Genehmigungsverfahren fehlerhaft geführt und die Öffentlichkeit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen beteiligt worden war.

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus waren die Betreiber der Schweinezuchtanlage in die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegangen. Das OVG hat nun den Beschluss des VG Cottbus bestätigt, so dass die Genehmigung weiterhin nicht ausgenutzt werden darf. Die Betreiber der Schweinezuchtanlage können nun versuchen, die formellen Fehler des Genehmigungsverfahrens zu reparieren. Allerdings ist es rechtlich umstritten, ob eine solche Heilung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Genehmigung endgültig rechtswidrig.

Aber selbst für den Fall, dass die formellen Fehler geheilt werden können, bedeutet dies nicht, dass die Genehmigung damit ausgenutzt werden kann. Die Bürgerinitiative Schweinewind, ihr Vorsitzender Dirk Marx und der Dr. Werner Kratz, zweiter Vorsitzender des NABU Brandenburg, haben zahlreiche inhaltliche Mängel, u.a. die unzulässigen Auswirkungen auf den benachbarten Wald mit Hilfe eines erneuten Waldgutachtens vorgetragen. Die Gerichte müssten in einem erneuten Verfahren dann überprüfen, ob die Genehmigung gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, wovon laut Marx definitiv ausgegangen werden kann.

In den bisher zur Schweinezuchtanlage Vetschau geführten Verfahren ging es vor allem um formelle Mängel der Genehmigung. Mit den inhaltlichen Argumenten, die seitens der Widerspruchsgemeinschaft gegen die Erweiterung der Anlage vorgetragen worden sind, mussten sich die Gerichte bisher noch nicht auseinandersetzen. Wenn die Gerichte endgültig zu der Feststellung kommen, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, könnte auch keine Neugenehmigung mehr beantragt werden. Zwischenzeitlich hat sich nämlich das Planungsrecht geändert. Derartige Tierhaltungsanlagen sind nicht mehr privilegiert. Sie können daher nur noch genehmigt werden, wenn die Gemeinde hierfür den bereits erwähnten Bebauungsplan erlässt.

Dr. Werner Kratz zeigt sich erfreut über den Beschluss des OVG: "Der Beschluss ist ein weiterer Baustein in unserem Bemühen, diese Art der Tierhaltung künftig zu verhindern und die Initiativen der Bürger vor Ort zu unterstützen. Wir hoffen, dass auch die Standortgemeinden ihre Verantwortung für Umweltschutz und Tierwohl wahrnehmen und derartigen Betrieben keine Erweiterungsmöglichkeiten durch die Aufstellung von Bebauungsplänen einräumen." Die kritische Öffentlichkeit und der NABU appellieren an die Gemeinde, sich nicht vor den Karren einer umweltschädigenden und dem Tierwohl zuwiderlaufenden Schweinehaltung spannen zu lassen.

Das große öffentliche Interesse an einer Veränderung solch industrieller Fleischerzeugung zeigt sich auch in der finanziellen Unterstützung für das Verfahren durch die Naturstiftung David, den NABU Bundesverband und zahlreiche Spender, denen BI und NABU herzlich danken. Unterstützung in dem weiteren Verfahren durch Spenden an NABU Brandenburg, IBAN DE57 1009 0000 1797 7420 11, Stichwort BI Schweinewind Vetschau.

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Quelle:
Pressedienst, 18.05.2018
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2018

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