Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


RECHT/085: EuGH-Nitraturteil - Deutschland riskiert Strafzahlungen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 21.06.2018 / Wasser & Meere

EuGH-Nitraturteil: Deutschland riskiert Strafzahlungen


Deutschland hat nicht genug unternommen, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu verringern. Damit hat die Bundesrepublik gegen EU-Recht verstoßen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute geurteilt. Geklagt hatte die EU-Kommission im Jahr 2016 (Az. C-543/16). Zwar gibt es inzwischen ein neues Düngerecht, allerdings bezieht sich das Urteil auf den Zustand von 2016 - und da hatte die Bundesrepublik jegliche Fristen nicht beachtet. Und auch das reformierte Düngerecht wird von vielen Seiten kritisiert.

Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Grüne Liga, NABU und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) haben angesichts des Urteils eine weitergehende Verschärfung des Düngerechts angemahnt. Bisherige Maßnahmen enthielten zuviele Ausnahmen und Schlupflöcher und seien unzureichend, um die Nitratbelastungen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Schlimmstenfalls müsse die Bevölkerung die Kosten für diese Versäumnisse doppelt tragen: mit steigenden Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie Strafzahlungen an die EU. Es gebe ein Versagen der Agrarpolitik - Deutschland halte seit 25 Jahren die Nitratwerte nicht ein.

"Die zu erwartenden Strafzahlungen sind Peanuts im Vergleich dazu, was das Regelungs- und Vollzugsdefizit im Düngerecht die Gesellschaft seit Jahrzehnten kostet und noch kosten wird durch: Nitratverseuchtes Grundwasser, aufwendige Wasseraufbereitung, Aufgabe von Brunnen, eutrophierte Flüsse, Seen und Küstengewässer", kommentiert Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser. "Wir brauchen eine Wende: hin zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft, die ihre eigenen natürlichen Produktionsgrundlagen erhält."

Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Nitratbelastung konsequent zu reduzieren. Besonders für die Regionen mit einer hohen Viehdichte müssten nun zügig schärfere Vorgaben formuliert werden. Hierzu gehöre eine Obergrenze für die Düngung von 130 Kilogramm pro Hektar in den belasteten Gebieten. Die Verbände fordern zudem kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, die Einführung der Stoffstrombilanz für alle Betriebe sowie die Einrichtung von mindestens fünf Meter breiten Pufferstreifen zu Gewässern. Nur durch schnelle Umsetzung dieser Maßnahmen könnten die drohenden EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe noch vermieden werden.

Gegen fünf weitere EU-Mitgliedstaaten liefen oder laufen Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Nitratwerte, nämlich Frankreich, Polen, die Slowakei, Bulgarien und Belgien.

Nitrat ist nicht nur für die Umwelt äußerst bedenklich. WissenschaftlerInnen der Universität im dänischen Aarhus hatten vor kurzem eine große epidemiologische Studie vorgelegt, die einen Zusammenhang zwischen Nitrat im Trinkwasser mit Darmkrebserkrankungen belegt - auch wenn die gemessenen Werte unterhalb des zurzeit geltenden Grenzwertes liegen. Wegen der möglichen Umwandlung von Nitrat zu Nitrit im Körper sind hohe Nitratwerte im Trinkwasser außerdem besonders für Säuglinge gefährlich, die an "Blausucht" (Zyanose/Methämoglobinämie) erkranken können. [jg]


Pressemitteilung DNR/NABU/DUH/GL
https://www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/pm-2018/umweltverbaende-begruessen-europaeisches-urteil-zur-nitratverschmutzung/
Europäischer Gerichtshof
https://curia.europa.eu/
Studie zum Zusammenhang zwischen Nitratwerten und Krebs
https://www.sciencedaily.com/releases/2018/02/180220095019.htm
DNR: Meldungen/Pressemitteilungen zum Thema Nitrat
https://www.dnr.de/suchergebnisse/?q=nitrat&tx_solr%5Bsort%5D=created%20desc

*

Quelle:
EU-News, 21.06.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang