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VERBAND/216: "Düngeverordnung darf Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht gefährden" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 11. Dezember 2014

"Düngeverordnung darf Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht gefährden"

DBV-Umweltbeauftragter Hartelt lehnt Länderöffnungsklauseln ab



"Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung dürfen nicht sämtliche Betriebe in Deutschland schärferen Auflagen unterworfen werden, unabhängig von der Gewässerqualität und den Nährstoffbilanzen der Betriebe. Stattdessen sind an die strukturellen und einzelbetrieblichen Besonderheiten angepasste Regelungen innerhalb einer bundeseinheitlichen Düngeverordnung erforderlich. Zusätzliche Länderöffnungsklauseln auf Basis einer insgesamt verschärften Düngeverordnung sind nicht die Lösung und werden vom Bauernverband abgelehnt", betonte Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd im Rahmen der Sitzung des DBV-Fachausschusses Umweltschutz. Es widerspricht auch den Forderungen der EU-Kommission, wenn generell für alle Betriebe Verschärfungen vorgenommen werden und zusätzlich in bestimmten Gebieten noch eins draufgesattelt wird, kritisierte Hartelt in einer Diskussion mit Dr. Werner Kloos, Unterabteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium, im Rahmen der Fachausschuss-Sitzung. Zudem würde die weitere Verschärfung des Fachrechts in bestimmten Gebieten die Grundlage für anerkannte und politisch gewünschte Wasserkooperationen und Agrarumweltprogramme entziehen.

Grundkonsens müsse bleiben, dass der Nährstoffbedarf der Kulturen mit der Düngung gedeckt werden könne, unterstrich Hartelt. Nicht akzeptabel sei es, wenn der Anbau von Brotweizen auf Hochertragsstandorten aufgrund der neuen Regelungen der Düngeverordnung nicht mehr möglich wäre und Deutschland zukünftig Brotweizen verstärkt importieren müsse, kritisierte der Umweltbeauftragte des DBV. Das umweltpolitisch gewollte Schließen von Nährstoffkreisläufen mit Wirtschaftsdüngern werde weiter erschwert, wenn die Ausbringung im Herbst stark eingeschränkt und auch im Frühjahr nur in kurzen Fristen möglich sei. Auch die geplanten Verschärfungen bei der Nährstoffbilanz, bei den technischen Vorgaben zur Gülleausbringung, zur Lagerkapazität und zur Düngebedarfsermittlung würden die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern gefährden und dazu führen, dass zur Deckung des Nährstoffbedarfs der Kulturen vermehrt Mineraldünger eingesetzt werden müssten. Letztlich sei die geplante Einführung einer Hoftorbilanz ab 2018 nicht geeignet, die Effizienz der Düngung zu prüfen und zu verbessern, kritisierte Hartelt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2014