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VERBAND/244: Einige Vereinfachungen beim Greening (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. August 2015

GAP: Einige Vereinfachungen beim Greening

DBV sieht Flexibilisierung bei Vor-Ort-Kontrollen und Greening-Zwischenfrüchten


Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf kleine Anpassungen in der Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik hin. Diese sind das Ergebnis einer ersten Vereinfachungsinitiative von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Mai 2015. Zwei der insgesamt sechs Änderungen in Leitlinien der EU-Kommission sind für Deutschland relevant. Der DBV hatte in den zurückliegenden Monaten mehrfach Vereinfachungen und Erleichterungen in der Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik angemahnt.

Die erste Flexibilisierung betrifft die sogenannten Vor-Ort-Kontrollen von sogenannten Ökologischen Vorrangflächen bei den Landwirten. Durch eine neu eingeführte Kompensationsregel wird es ermöglicht, ursprünglich beantragte Ökologische Vorrangflächen durch andere geeignete Flächen zu ersetzen. Diese Möglichkeit bewertet der DBV positiv, insbesondere deshalb, weil Landwirte derzeit zunehmend Bedarf haben, angemeldete Ökologische Vorrangflächen wegen des Witterungsverlaufs durch geänderte Anbauplanungen zu ändern.

Eine weitere Erleichterung betrifft eine nachträgliche (Selbst-)Berichtigung des Sammelantrags auf EU-Direktzahlungen bei den Zwischenfrüchten und den Grasuntersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen durch eine schriftliche Mitteilung der Landwirte bei der entsprechenden Behörde. Der Deutsche Bauernverband hebt in diesem Zusammenhang positiv hervor, dass hier die Landwirtschaftsministerien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern in den vergangenen Tagen vorangegangen sind und den Landwirten nunmehr die Möglichkeit einer nachträglichen und sanktionsfreien Antragsberichtigung bei den Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen einräumen.

Der DBV weist darauf hin, dass die EU-Kommission diesen Punkt bisher nicht offiziell bestätigt hat. Der DBV fordert daher das Bundeslandwirtschaftsministerium und die EU-Kommission zur Klarstellung auf, dass nachträgliche Änderungsanzeigen bzw. Selbstberichtigungen bei den Ökologischen Vorrangflächen durch die Landwirte sanktionsfrei möglich sind. Gerade weil der Witterungs- und Saisonverlauf von den Landwirten zum Stichtag der Antragstellung im Mai nicht vollständig vorhergesehen werden kann, ist eine Option zur nachträglichen und sanktionsfreien Korrektur der Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten im Rahmen der Ökologischen Vorrangflächen sehr wichtig. Schließlich sollte alles daran gesetzt werden, dass die Landwirte ihre Umweltleistung flexibel erbringen können, auch wenn dies auf einer anderen Fläche geschieht, hebt der DBV hervor.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. August 2015
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2015

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