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VERBAND/255: NEC-Richtlinie gefährdet Tierhaltung. Bundesregierung muss Position beziehen! (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. November 2015

NEC-Richtlinie gefährdet Tierhaltung: Bundesregierung muss Position beziehen!

DBV-Präsident Rukwied auf dem Kreisbauerntag in Passau


"Die Verschärfung der EU-Luftreinhaltungsvorschriften wird die Tierhaltung in Deutschland gefährden, wenn der derzeitige Entwurf der so genannten NEC-Richtlinie mit seinen Reduktionszielen der Ammoniak- und Methanemissionen nicht entscheidend geändert wird."

Davor warnte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem Kreisbauerntag im bayerischen Passau (16.11.2015). "Es ist allerhöchste Zeit, dass sich Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium endlich auf eine gemeinsame Haltung der Bundesregierung verständigen, um in Brüssel verhandlungsfähig zu werden. Bundesminister Christian Schmidt ist angesichts der gravierenden Folgen der NEC-Richtlinie für die deutsche Landwirtschaft gefordert, sich gegenüber Bundesministerin Barbara Hendricks durchzusetzen", mahnte Rukwied.

Nach der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffen, kurz NEC-Richtlinie, sollen vor allem die Ammoniak-Emissionen um 39 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 verringert werden. "Da wir schon enorme Vorleistungen erbracht haben, ist dies in Deutschland nicht machbar, ohne einen enormen Strukturwandel in der Tierhaltung auszulösen", betonte Rukwied. Zudem würden die Anstrengungen zur Weiterentwicklung des Tierschutzes konterkariert. So müsste die Haltung von Kühen auf der Weide oder in Freiluft-Laufställen, wo sich Kühe besonders wohl fühlen, eingeschränkt werden. "Wir brauchen umsetzbare Minderungsziele bei Ammoniak bis 2030", forderte der Bauernpräsident. In Deutschland seien die Ammoniak-Emissionen bereits um 23 Prozent seit 1990 gesenkt worden. "Es ist nicht akzeptabel, dass Deutschland die weitreichendsten Reduktionsziele erfüllen soll, während andere EU-Länder ihren Ammoniakausstoß nur um 7 Prozent verringern müssen".

Die NEC-Richtlinie wird in den kommenden Wochen im Trilog-Verfahren, also zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten, abschließend verhandelt. Zuvor wird sich der EU-Umweltrat auf eine gemeinsame Position zur NEC-Richtlinie einigen. Der DBV hat seit mehr als einem Jahr die Politik auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene davor gewarnt, die unrealistischen und überzogenen Ziele für Ammoniak und Methan im Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu beschließen. Das Europäische Parlament hat zwar die völlig überzogene Forderung des EU-Umweltausschusses zur Senkung der Ammoniak-Emissionen um 46 Prozent bis 2025 abgelehnt, aber dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, wonach in Deutschland der Ammoniakausstoß um 39 Prozent bis 2030 verringert werden muss.

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Quelle:
Pressemitteilung, 17.11.2015
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2015

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