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VERBAND/412: Erhaltungszustand des Wolfes nicht mehr gefährdet (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019

Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ist ein erster, kleiner Schritt

DBV: Erhaltungszustand des Wolfes nicht mehr gefährdet


Die Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ist nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem noch nicht ausreichend, um die Probleme mit dem Wolf zu lösen. Zwar werden die Hürden gesenkt, um Weidetiere besser vor Wolfsrissen zu schützen. Aber es reicht nicht, um wirklich eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung sicherzustellen. Aus Sicht des DBV muss endlich anerkannt werden, dass der Wolfsbestand sich in Deutschland so erfolgreich entwickelt hat, dass sein Erhaltungszustand nicht mehr gefährdet ist. Dann gilt es, nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten eine effektive Regulierung umzusetzen, die beinhaltet, dass sich der Wolf beispielsweise in Grünlandregionen nicht ansiedelt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 0, Fax: 030 / 31 904 431
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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