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WALD/075: Änderung des Landeswaldgesetzes überflüssig wie ein Kropf (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 15. Juli 2009

Überflüssig wie ein Kropf

NABU zur geplanten Änderung des Landeswaldgesetzes


Neumünster, 15. Juli 2009 - Nach Auffassung des NABU ist die vorgesehene radikale Änderung des Landeswaldgesetzes vollkommen überflüssig. Das geltende Waldgesetz von 2004 hat die Grundfunktionen des Waldes - Holznutzung, Naturschutz und Erholungswert - ausgewogen berücksichtigt. Die geplante Neufassung rückt dagegen wieder die wirtschaftlichen Interessen zu Lasten der Umweltbelange und der Erholungsfunktion weit nach vorne.

So sollen nach dem Willen der Landesregierung die bisher für die Waldbewirtschaftung geltenden ökologischen Mindestanforderungen, die sogenannte 'gute fachliche Praxis', bis zur Unkenntlichkeit abgebaut werden, obwohl verantwortungsvolle Waldbesitzer damit gut zurecht gekommen sind. Weshalb soll beispielsweise das Verbot einer tiefgreifenden Waldentwässerung aufgehoben werden, wo doch die große Bedeutung unserer Wälder als Wasserspeicher bekannt ist? Und weswegen will das Umweltministerium auf die Verpflichtung, einen gewissen Anteil an Altbäumen und Totholz zu erhalten, verzichten, wo doch das Ministerium in seiner Biodiversitätsstrategie vor kurzem selbst den hohen ökologischen Wert derartiger Strukturelemente für die Artenvielfalt betont hat?

Auch für eine Rückkehr zum restriktiven Betretungsrecht besteht keine Notwendigkeit. Waldbesucher haben weder seltene Vogelarten dezimiert noch das Wild aus den Wäldern vertrieben, wie die Erfahrungen seit der Aufhebung des Wegegebots 2004 gezeigt haben. Deshalb halten nicht nur die große Mehrzahl der Umweltverbände, sondern auch die Fachbehörden des Naturschutzes die Wiedereinführung des Wegegebots für einen sachlich nicht zu rechtfertigenden Anachronismus.

Anscheinend meint jedoch gerade der Landwirtschafts- und Umweltminister, sich mit einer Gesetzesänderung nach der anderen zu Gunsten von Nutzungsinteressen, aber zu Lasten der Natur, profilieren zu müssen. Der NABU appelliert an das Parlament in Kiel, diesem Treiben ein Ende zu setzen.


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Quelle:
Presseinformation, 15. Juli 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2009