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WALD/142: Bundeswaldgesetz-Novelle tritt Bergwälder mit Füßen (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 17. Juni 2010 / Kategorie: Wald

Bundeswaldgesetz-Novelle tritt Bergwälder mit Füßen


Der Bund Naturschutz Bayern und der BUND kritisieren Änderungen zum Bundeswaldgesetz der Berliner Regierungskoalition, die heute im Bundestag abschließend beraten werden, als unausgewogen und einseitig wirtschaftslastig.

Besonders gravierend aus bayerischer Sicht sind deutlich Verschlechterungen beim Schutz des Bergwaldes. Mit einem Federstrich soll in den Alpen ca. 7.000 Hektar an beweideten Bergwäldern die Waldeigenschaft gestrichen werden, was einigen Almbauern hohe Agrarsubventionen sichern soll. "Wir kritisieren den Kniefall der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition vor der Almwirtschaftslobby. Damit konterkariert die Bundesregierung die millionenschweren Sanierungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen in Bayern, mit denen intakte Schutzwälder in den Alpen geschaffen werden sollen", so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND und BN. Besonders pikant ist, dass diese Gesetzesänderung auf Initiative der Landesgruppe der CSU eingebracht wurde und von deren Vertretern verteidigt wurde. Damit werden die jahrzehntelangen Bemühungen der CSU-Staatsregierung und des bayerischen Landtages um den Schutz der Bergwälder von der CSU-Landesgruppe in Berlin untergraben.

Während den Waldbesitzern einige Zugeständnisse bei Verkehrssicherung und Vermarktung gemacht wurden, gibt es auf Naturschutzseite keinerlei Verbesserungen, ganz im Gegenteil. Auf Druck der Forstlobby wurde die längt überfällige Definition einer guten fachlichen Praxis wiederum aufgeschoben. Naturschutzverbände fordern dagegen seit langem endlich verbindlich und bundesweit Standards für die Waldbewirtschaftung festzuschreiben, wie z.B. zum Kahlschlagsverbot, Bodenschutz, Bestandsverjüngung und Biotopbaumschutz. Mit dem Schwarzbuch Wald konnte der BUND 2009 nachweisen, dass selbst schwerwiegende Engriffe in Staatswälder wie Kahlschläge oder massive Bodenschäden oftmals keine Gesetzesverstöße darstellen bzw. als solche geahndet werden.


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Quelle:
Presseinformation 064-10/LFGS, 17.06.2010
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2010