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WALD/209: Schatten und Licht auch in Niedersachsens Wäldern (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 29. Januar 2016

Schatten und Licht auch in Niedersachsens Wäldern

BUND stellt Waldreport zur Forstwirtschaft in Deutschland vor


Der BUND Deutschland stellt heute in Berlin den neuen "Waldreport 2016. Schatten und Licht - 20 Fallbeispiele" vor. Hier hat der Verband Beispiele für positive und negative Waldbewirtschaftung zusammengetragen. Drei dieser Beispiele betreffen den niedersächsischen Wald.

Unsere Wälder stehen unter Druck. Hohe Holzpreise und Personaleinsparungen verführen, selbst in strengen Schutzgebieten, zu massiven Holzeinschlägen und Zerstörung der Waldböden mit schweren Maschinen. Nur einen kleinen Bruchteil der Wälder lässt man alt werden. In Niedersachsen etwa erreichen nicht einmal drei Prozent der Wälder ein Alter von 160 Jahren. Andererseits gibt es erfreulicherweise auch Wälder, in denen der Schutz der Natur klar vor wirtschaftlichen Interessen steht.

Zwei Negativbeispiele sind in den Landkreisen Helmstedt und Hildesheim zu finden. In Helmstedt wurden Holzeinschläge in alten Eichenwäldern der Niedersächsischen Landesforsten vorgenommen. "Obwohl die Wälder nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind, als FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete, fanden hier Kahlschläge in einer Größe statt, die zu einer massiven Verschlechterung der Lebensräume führen", so Karl-Friedrich Weber, waldpolitischer Sprecher des BUND. Empfindliche Waldböden wurden durch Befahren auf ganzer Fläche, Zerschreddern der Vegetation und Entwässerung massiv geschädigt. "Kein Kahlschlag aber doch massiver Eingriff und Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung war ein Holzeinschlag der Landesforsten in einem alten Buchenwald im Naturschutzgebiet Finkenberg/Lerchenberg in Hildesheim", kommentiert Matthias Köhler vom BUND Hildesheim.

Nach Erfahrungen des BUND sind solche Vorkommnisse kein Zufall, sondern Ergebnis von Systemfehlern. Zwar wurde den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und Städte vom Land die Verantwortung für die europäischen Schutzgebiete übertragen. Sie erhielten aber keine ausreichenden Befugnisse, den Schutz dieser Gebiete im Wald durchzusetzen. Die Naturschutzbehörden wie auch Verbände und Öffentlichkeit erfahren nicht vorab, welche Einschläge die Landesforsten in den Schutzgebieten vorhaben und sie dürfen diese Einschläge in der Regel auch nicht unterbinden, wenn sie der Natur schaden. Naturschutzgebietsverordnungen wie am Finkenberg/Lerchenberg in Hildesheim, wo Waldzerstörungen zumindest nachträglich geahndet werden können, sind in Zukunft in dieser Form kaum noch zu erwarten. Im Oktober 2015 hat das Land einen Erlass herausgegeben, in denen den Naturschutzbehörden im Detail vorgeschrieben wird, was in Schutzverordnungen für Wälder stehen muss. Danach müssen auch deutliche Entwertungen der Natur in den Schutzgebieten durch die Forstwirtschaft zugelassen werden, obwohl dies ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht ist, wie ein Rechtsgutachten ergab.

Positiv ist, dass zumindest auf zehn Prozent des Landeswaldes in Zukunft eine forstliche Nutzung ganz unterbleiben soll, so dass der Wald dort einer natürlichen Entwicklung überlassen wird und die Menschen hier die Artenvielfalt und Schönheit ungestörter Wälder erleben können. Vorreiter waren hier in Niedersachsen einige Kommunalwälder. Als ein Positivbeispiel stellt der Waldreport den hannoverschen Stadtwald vor. Hier sind nicht nur über zehn Prozent des Waldes ganz aus der forstlichen Nutzung genommen worden. Auch auf den übrigen Flächen wurden sehr weitreichende Regelungen zur Erhaltung alter Bäume, nur naturschutzgerechten Pflege des Waldes, zur Rücknahme von Entwässerungen und zur Aufhebung unnötiger Wege getroffen. Besonders bemerkenswert ist, dass ein solches Zulassen von "wilder Natur" auch mitten in einer Großstadt gewagt wurde und sich als sehr erfolgreich erwiesen hat.


Den "BUND-Waldreport 2016 - Schatten und Licht" finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/waldreport2016

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Quelle:
Presseinformation vom 29.01.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

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