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EUROPA/174: Kommission unternimmt weitere Schritte zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See (EK)


Europäische Kommission - Pressemitteilung 24.04.2025 Brüssel

Kommission unternimmt weitere Schritte zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See


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Die Kommission legt heute einen Vorschlag vor, um das wegweisende internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt (BBNJ)[3], das darauf abzielt, die Ozeane zu schützen, die Umweltzerstörung zu bekämpfen, den Klimawandel zu bekämpfen und den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen, in das EU-Recht aufzunehmen. Dies wird den Mitgliedstaaten auch bei der Umsetzung in ihre nationalen Systeme helfen.

Dieses Abkommen, das im September 2023 von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im Namen der Europäischen Union unterzeichnet wurde und auch als Vertrag über die Hohe See bekannt ist, wird dazu beitragen, die im globalen Biodiversitätsrahmen Kunming-Montreal [4] festgelegten Ziele und Vorgaben zu erreichen. Dazu gehören der Schutz von mindestens 30% der Meere bis 2030 und die zunehmende gemeinsame Nutzung genetischer Ressourcen und digitaler Sequenzinformationen.

Während das EU-Recht bereits weitgehend an wesentliche Teile des BBNJ angeglichen ist, wird die vorgeschlagene Richtlinie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aller Teile des Abkommens helfen. Die Richtlinie konzentriert sich auf die folgenden Bestimmungen der BBNJ-Vereinbarung, wobei der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt bleibt:

In internationalen Gewässern werden großflächige Meeresschutzgebiete eingerichtet, um das Meeresleben zu erhalten.
Bevor die Mitgliedstaaten Tätigkeiten in internationalen Gewässern genehmigen, müssen sie ihre potenziellen Auswirkungen auf die Meeresumwelt (durch Umweltverträglichkeitsprüfungen)bewerten. Dieser Bewertungsprozess sollte Transparenz, Rechenschaftspflicht, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung und faire Bedingungen für alle Beteiligten gewährleisten und übermäßige Belastungen vermeiden.
EU-Forscher, insbesondere diejenigen, die grenzüberschreitend im Bereich der marinen genetischen Ressourcen zusammenarbeiten, werden dabei unterstützt, indem die gemeinsame Nutzung genetischer Ressourcen erleichtert wird. Dies wird eine gerechte Verteilung der Vorteile aus marinen genetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen im Einklang mit dem COP16-Cali-Fonds gewährleisten.
Der heute vorgeschlagene Richtlinienvorschlag wird eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Nachhaltigkeit der Ozeane im Einklang mit dem anstehenden Europäischen Ozeanpakt fördern.

Sie wird auch die Verwaltungsverfahren vereinfachen und harmonisieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU gewährleisten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt außerhalb der nationalen Zuständigkeiten in EU-Recht zu integrieren, wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Das BBNJ-Abkommen tritt 120 Tage nach der Ratifizierung durch 60 Länder in Kraft. Die EU ist entschlossen, das BBNJ-Übereinkommen vor der Ozeankonferenz der Vereinten Nationen im Juni 2025 in Nizza zu ratifizieren.

Die heute vorgeschlagene Richtlinie muss in Kraft sein, bevor die BBNJ-Vereinbarung in Kraft tritt.

Hintergrund

Gebiete außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit machen fast zwei Drittel der Weltmeere aus, einschließlich der Hohen See und des Meeresbodens. Diese Gebiete sind reich an Meeresressourcen und biologischer Vielfalt und bieten wesentliche ökologische, wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, kulturelle, wissenschaftliche und Ernährungssicherheitsvorteile. Sie stehen jedoch unter zunehmendem Druck durch Umweltverschmutzung, Übernutzung, Klimawandel und abnehmende biologische Vielfalt und benötigen daher dringend Schutz.

Als Reaktion auf diese Herausforderungen unterzeichneten im Jahr 2023 89 Länder den Vertrag über die biologische Vielfalt außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit.

Das BBNJ-Übereinkommen wird die bestehenden Grundsätze des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) weiter umsetzen, um eine ganzheitlichere und nachhaltigere Bewirtschaftung der auf Hoher See durchgeführten Tätigkeiten zu erreichen. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören die Zusammenarbeit, der Schutz der Meeresumwelt und die Durchführung vorheriger Folgenabschätzungen. Das neue Abkommen aktualisiert das SRÜ, um aktuelle Herausforderungen anzugehen, und unterstützt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel 14 für nachhaltige Entwicklung ("Leben unter Wasser").

Zitate

Costas Kadis, Mitglied der Kommission für Fischerei und Meere
Ich begrüße diesen Vorschlag, da er bestätigt, dass der Schutz der Ozeane eine Priorität für die EU ist, und er unser Engagement für die effiziente Umsetzung des BBNJ-Abkommens bekräftigt. Dieses historische Abkommen ist ehrgeizig, fair und gerecht und ein wichtiger Meilenstein für den Schutz unseres Ozeans.

Jessika Roswall, Mitglied der Kommission für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft
Mit diesem Vorschlag stellen wir sicher, dass alle EU-Länder zusammenarbeiten, um den Vertrag über die Hohe See umzusetzen, und zeigen damit unser echtes Engagement für den Schutz der biologischen Vielfalt. Nach den erfolgreichen Biodiversitätsgesprächen auf der COP 16 unternehmen wir konkrete Schritte, um unseren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Unser Ozean muss geschützt werden, und wir zeigen heute, dass dies auf vereinfachte, konsistente und unkomplizierte Weise möglich ist.

Für weitere Informationen

Link zur Richtlinie
https://environment.ec.europa.eu/document/24f850cb-3a25-4933-8348-e4002401c7ca_en

Website der Kommission über die ehrgeizige Koalition und die BBNJ-Verhandlungen "Schutz der Ozeane, Zeit für Maßnahmen"
https://oceans-and-fisheries.ec.europa.eu/ocean/international-ocean-governance/protecting-ocean-time-action_en

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Kommission unternimmt weitere Schritte zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See
Deutsch ( Maschinell übersetzte Fassung ) - (49.346 KB - PDF)
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https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_25_1098/IP_25_1098_DE.pdf

Anmerkungen:
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1034
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/disclaimer/etransdisclaimer_de.html
[3] https://www.un.org/bbnj/
[4] https://www.cbd.int/article/cop15-final-text-kunming-montreal-gbf-221222


© Europäische Gemeinschaften - 2025
Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

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Quelle:
Pressemitteilung 24.04.2025
Europäische Kommission (EK)
Generaldirektion für Kommunikation
Tel.: +32 2 299 11 11
1049 Brüssel, Belgien
Internet: https://europa.eu

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 2. Mai 2025

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