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POLITIK/326: In neuer Sammelverordnung für EU-Vogelschutzgebiete fehlen klare Regelungen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 25. Februar 2010
BUND + LNV + NABU - Pressemitteilung

Landnutzer und Investoren profitieren - bedrohte Vögel verlieren!

Bei der neuen Sammelverordnung für EU-Vogelschutzgebiete fehlen klare Regelungen


BUND, LNV und NABU kritisieren die heute im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlichte Sammelverordnung für die 90 baden-württembergischen Vogelschutzgebiete. Die Sammelverordnung ziele weniger darauf ab, die seltenen und gefährdeten Vogelarten und ihrer Lebensräume zu schützen, als vielmehr Bauprojekte und andere Eingriffe in diesen Gebieten zu erleichtern.

Daneben beklagen die Naturschutzverbände das Fehlen konkreter Ver- und Gebote und klare Grenzen für Ausnahmegenehmigungen, ohne die der Schutz wirkungslos zu bleiben droht. Ohne derartige Vorgaben ließen sich Verstöße gegen den Schutzzweck - wie der Umbruch von Grünland, die Beseitigung von Streuobstwiesen sowie die Nutzungsintensivierung in Forst- oder Landwirtschaft - nur schwer verfolgen.

Für die Einführung einer neuen Schutzgebietskategorie "Europäisches Vogelschutzgebiet" gibt es nach Ansicht von BUND, NABU und LNV keinen Grund. Die Verbände sind sich einig, dass die bestehenden Kategorien zur Umsetzung völlig ausreichen. "Aber wir brauchen dringend mehr und größere Naturschutzgebiete - die Ausweisung der EU-Vogelschutzgebiete als Naturschutzgebiete wäre ein großer Sprung nach vorn" betonen die Verbandsvertreter. Baden-Württemberg hat in diesem Bereich aus ihrer Sicht großen Nachholbedarf - sowohl was den Anteil an der Landesfläche als auch was die durchschnittliche Größe der Naturschutzgebiete angeht. Im Vergleich der 16 Bundesländer liegt das Land völlig abgeschlagen auf dem 12. Platz.

Einen Vorteil sehen BUND, LNV und NABU aber doch: Mit der heutigen Veröffentlichung der Sammel-Verordnung erhalten die anerkannten Naturschutzverbände endlich ein Anhörungsrecht zu geplanten Eingriffen aller Art in die Vogelschutzgebiete. "Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Behörden das auch in die Praxis umsetzen" sind sie sich einig und meinen damit nicht nur die Naturschutzverwaltung, sondern insbesondere auch die Verwaltungen im Bereich von Land-, Forst-, Wasser-, Tourismuswirtschaft, Straßenbau und die Baurechts- und Raumordnungsbehörden.


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Quelle:
Presseinformation, 25. Februar 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2010