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SPORT/020: Strengere Regeln für Kitesurfer im Nationalpark (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 27. Januar 2016

Strengere Regeln für Kitesurfer im Nationalpark


Im aktuellen Interessenskonflikt zwischen Naturschutz und Kitesurfen im Nationalpark Wattenmeer setzt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein auf verbesserte Schutzvorschriften. Der Schutz von gefährdeten Tierarten sei anders nicht zu bewerkstelligen.

Mit steigender Beliebtheit des Kitesurfens kommt es zunehmend zu verstärkten Störungen der reichhaltigen Vogelwelt des Nationalparks. "Von den bis zu 30 Meter hohen Zugdrachen, die in schnellen Bewegungen über den Himmel fliegen, kann eine starke Scheuchwirkung ausgehen. Bei den Tieren löst das einen Fluchtreflex aus", erklärt Naturschutzreferent Tobias Langguth vom BUND Schleswig-Holstein. "Oft bemerken die Sportler das nicht einmal, da die Fluchtdistanzen der Tiere sehr hoch sind. Der Nationalpark ist aber nicht nur ein Ort für Freizeitvergnügen, sondern eben auch als Refugium für bedrohte Tiere gedacht", so Langguth weiter.

Bisher ist das Kitesurfen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste nicht ausreichend reglementiert, obwohl hier Millionen von größtenteils bedrohten Zugvögeln ihre wichtigsten Rast-, Nahrungs- und Brutgebiete vorfinden. Für viele dieser Tiere trägt Schleswig-Holstein internationale Verantwortung. Durch die anhaltenden Störungen und das Auffliegen der Seevögel kann der Bruterfolg gefährdet und die Energiereserven für den bis zu 10.000 Kilometer weiten Zug geschmälert werden, was auf den langen Zugrouten durchaus zum Tod der Tiere führen kann. Trotzdem hatte die ?Global Kitesports Association? am gestrigen Dienstag beim Bundesverkehrsministerium eine Petition gegen eine Reglementierung des Kitesurfens im Nationalpark übergeben. Sie sprach von einem drohenden generellen Kite-Verbot.

"Entgegen der Behauptung ortsfremder Kitesurf-Organisationen geht es hier nicht um ein Totalverbot des Kitesurfens, sondern lediglich um eine Begrenzung des Trendsports auf die für den Naturschutz unsensibleren Bereiche. Diese Kite-Gebiete über befristete Ausnahmegenehmigungen zu realisieren, erlaubt auch in Zukunft eine Anpassung an die sich im Wattenmeer ständig verändernden Gegebenheiten. In Niedersachsen funktioniert das auch schon seit Jahren", bemerkt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein. "Wir fordern die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Nationalparkverwaltung und der Akteure vor Ort hin zu einem verbesserten rechtsverbindlichen Schutz der gefährdeten Vogelwelt in unserem Nationalpark Wattenmeer zu unterstützen", schließt Eggers ab.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 05, 27.01.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2016

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