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STANDPUNKT/318: Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht verabschieden (DNR)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
Berlin, 6. November 2012

Berlin, 6. November 2012

Umweltverbände: Stopp des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes



Vor der entscheidenden Abstimmung in dieser Woche haben der Deutsche Naturschutzring (DNR) und seine Mitgliedsverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht zu verabschieden.

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. Mai 2011. Darin wurde das derzeitige Gesetz als europarechtswidrig eingestuft. Der EuGH hatte klargestellt, dass Umweltverbänden ein weiterer Zugang zu einer vollumfänglichen gerichtlichen Überprüfung von umweltrelevantem Verwaltungshandeln gewährt werden muss. Diesen Anforderungen wird der neue Entwurf nicht gerecht. DNR-Geschäftsführer, Dr. Helmut Röscheisen: "Es fehlt an der zwingend erforderlichen konsequenten Abschaffung von Beschränkungen der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns." Im Gesetzentwurf ist die nicht nur nach Auffassung der Umweltverbände europarechtswidrige Beschänkung der gerichtlichen Kontrolle durch die in Europa nahezu einzigartige Präklusionhürde (rechtsverwirkend infolge versäumter Geltendmachung eines Rechts) enthalten. "Hier droht ein weiteres EU-Vertragsverletzungverfahren", sagte Olaf Bandt vom BUND.

Der Gesetzentwurf sieht zudem neue Restriktionen gegenüber dem Rechtsschutz im Umweltbereich vor. Die Verschärfung der prozessualen Anforderungen an Umweltrechtsbehelfe ist nicht erforderlich und steht in Konflikt mit der UVP-Richtlinie und der Aarhus-Konvention. "Insbesondere ist zu kritisieren, dass die europarechtlich und völkerrechtlich gebotene Ausweitung des Verbandsklagerechts zum Anlass genommen wird, durch 'flankierende Regelungen' nicht nur das Verbandsklagerecht, sondern auch den Individualrechtsschutz an anderer Stelle wieder einzuschränken", betonte Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer.

Gemeinsame Stellungnahme vom BUND und NABU siehe Link: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/buergerbeteiligung/120919_bund_buergerbeteiligung_umweltrechtsbehelfsgesetz_entwurf.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung PM 25-2012, 06.11.2012
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur- und
Umweltschutzverbände (DNR) e.V.
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030/6781775-70, Fax: 030/6781775-80
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012