Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → MEINUNGEN

STANDPUNKT/644: Land darf nicht vor dem Bundeskartellamt kapitulieren (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 25. November 2014

Zumeldung zu PM StaMi 189/2014

Der BUND zum Kartellrechtsverfahren Wald
Das Land darf nicht vor dem Bundeskartellamt kapitulieren



Stuttgart. Unter dem Druck des Bundeskartellamtes, das den Wald als reinen Holzproduktions-Betrieb ansieht, will das Land seinen Staatswald aus dem bisherigen "Einheitsforstamt", das für alle Besitzarten und alle Belange des Waldes gleichermaßen zuständig ist, herauslösen und zu einem eigenständigen "Staatsforstbetrieb" machen. Die genaue Rechtsform ist noch offen. Ebenfalls ungeklärt ist, wie die Beratung und Betreuung der Wälder anderer Waldbesitzer sowie die gesetzliche Forstaufsicht organisiert werden sollen, wenn der Staatswald nun eigene Wege geht.

Der BUND sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. "Das bewährte System des Einheitsforstamts, bei dem der Förster in seinem Revier für alle Wälder gleichermaßen zuständig ist - egal wem diese gehören-, wird damit aufgegeben", so die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender, "es ist falsch, dass die Landesregierung die Lage so darstellt, als bliebe damit auf 76 % der Fläche alles wie bisher. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Reviere müssen neu zugeschnitten werden, wenn der Staatswald ausscheidet. Das gesamte Personal muss auf den neuen Staatsforstbetrieb und die Landratsämter aufgeteilt werden."

"In der Forstverwaltung bleibt nun kein Stein auf dem anderen", erläutert Gerhard Maluck, Forstdirektor und Sprecher der AG Wald beim BUND, "und wie genau nun eine einheitliche Waldpolitik und eine unabhängige Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes in Zukunft aussehen soll, bleibt im Moment völlig ungeklärt."

"Wir hätten uns von Anfang an einen konsequenteren Widerstand des Landes gegen die Zumutungen des Bundeskartellamtes gewünscht", sagt Dahlbender, "denn Wald ist viel mehr als Holz und Bäume. Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, die Verhinderung von Erosion, die Reinhaltung des Grundwassers und der Luft, die Speicherung großer Mengen von Treibhausgasen, die Pufferung klimatischer Extreme, die Sicherung der Artenvielfalt und nicht zuletzt die Schaffung von Ruhe- und Erholungsräumen für die Menschen sind mindestens genauso wichtig wie die Holzproduktion. Leider ist in den Überlegungen des Kartellamts davon überhaupt nicht die Rede".

Es bleibt die leider vage Hoffnung, dass eine entsprechende Initiative zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, die bezeichnenderweise nicht von Baden-Württemberg ausging, doch noch Erfolg hat.

*

Quelle:
Presseinformation, 25.11.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2014