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STANDPUNKT/672: Polemik aus dem 'Tal der Ahnungslosen' (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 22. Januar 2015

NABU zur LNatSchG-Kritik: "Polemik aus dem 'Tal der Ahnungslosen'"



Neumünster, 22. Januar 2015: Die Polemik des Bauernverbandes und der Oppositionsparteien CDU und FDP gegen den Kabinettsentwurf des Landesnaturschutzgesetzes ist nach Auffassung des NABU nicht mehr als ein simples und allzu durchsichtiges Manöver.

Mit welcher Ahnungslosigkeit die Kritik geübt wird, mögen zwei Beispiele zeigen:

1. Wer sich lauthals über eine Lockerung des von der früheren CDU-geführten Regierung erheblich eingeschränkten Betretungsrechts beklagt, sollte sich etwa das Bayrische Naturschutzgesetz anschauen. Demnach dürfen landwirtschaftliche Flächen in Bayern grundsätzlich von jedermann betreten werden, sofern sie nicht deutlich erkennbar abgesperrt sind. Und der bayrischen Regierung kann man nun wirklich keine Landwirtschaftsfeindlichkeit nachsagen!

2. Die den Grundeigentümern kürzlich über das Bundesjagdgesetz eingeräumte Möglichkeit, aus ethischen Gründen die Jagd zu untersagen, ist von einem Tierschützer mit einer erfolgreichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention erwirkt worden. Diese für alle europäischen Staaten verbindliche Grundrechtscharta setzt jedoch bei der Frage, was man auf seinem Eigentum zu dulden hat und was nicht, ausdrücklich juristische Personen wie Vereine oder Kirchen mit Privatpersonen gleich. Der Bund hat also mit seiner jagdrechtlichen Gesetzesänderung rechtlich zu kurz gegriffen und überlässt den Ländern die Nachbesserung. Es ist also nur konsequent, dieses Versäumnis des Bundes jetzt zu korrigieren und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden, bevor ein Natur- oder Tierschutzverein eine mit Sicherheit erfolgreiche Klage anstrengt. Und in der Sache selbst wird wohl kaum etwas dagegen einzuwenden sein, wenn ein Naturschutzverband für seine von ihm erworbene, dem Artenschutz gewidmete Fläche beispielsweise die Jagd auf Enten oder Hasen untersagen lässt.

Mit den von Umweltminister Habeck vorgesehenen Änderungen nähert sich die Landesregierung lediglich den naturschutzrechtlichen Standards an, wie sie bis zu den rigiden Gesetzesverstümmelungen durch die CDU-bestimmten Regierungen galten, deren drastische negative Auswirkungen überall erkennbar sind. Reine "Freiwilligkeit" hat unserem Naturerbe nirgendwo Vorteile gebracht. Der Natur wird mit der Novelle nur ein Minimalschutz gewährt, mit der der Verlust an Arten und Landschaft nur verzögert, jedoch nicht gestoppt werden kann.

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Quelle:
Presseinformation, 22.01.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


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