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STELLUNGNAHME/189: EU mahnt wegen zu hoher NO2-Werte - Umweltverbände reichen Stellungnahme ein (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 1. Dezember 2014

EU-Kommission macht Druck - Deutschland muss konkrete Maßnahmen zur Senkung der NO2-Werte benennen

BUND hält Hamburger Vorschläge für unzureichend / Umweltverbände schreiben eigene Stellungnahme an die EU



HAMBURG/BERLIN, 1.12.2014: Die in den Kampagnen "Rußfrei fürs Klima" und "Clean Air" zusammengeschlossenen Verbände BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe und VCD haben heute eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht, in der sie die unzureichenden Aktivitäten deutscher Städte bei der Vermeidung von Stickstoffdioxid (NO2) kritisieren. Hintergrund ist das seitens der Kommission Ende September 2014 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (EU-Pilotverfahren Nr. 6685/14/ENVI) wegen der Nichteinhaltung der seit Anfang 2010 geltenden NO2-Grenzwerte in 33 deutschen Städten.

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Union hatte darin Deutschland aufgefordert, "zusätzliche Maßnahmen" zur Luftreinhaltung für die Gebiete zu benennen, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Diese Vorschläge müssen bis Mitte dieser Woche in Brüssel vorliegen. Auch Hamburg muss dafür weitere Schritte zur NO2-Minderung anmelden, die über den aktuellen Luftreinhalteplan hinausgehen.

"Es ist gut, dass die Stadt jetzt auch vonseiten der Europäischen Union Druck bekommt", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "Bisher versuchen die Verantwortlichen mit langwierigen Auseinandersetzungen vor Gericht Zeit zu schinden, ohne dass weitere Maßnahmen ergriffen werden." Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Hamburg nach einer Klage des BUND verfügt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg schnellstmöglich mehr und geeignetere Maßnahmen zur Reduzierung der massiv überhöhten NO2-Werte in der Stadt treffen müsse. Die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hatte daraufhin noch vor Eintreffen der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung angekündigt.

Die bisher bekannten "weiteren Maßnahmen", die Hamburg nun bei der EU anmelden will, sind aus Sicht des BUND nicht überzeugend. Sie führten nicht zu einer kurzfristigen Entlastung der besonders betroffenen Gebiete und ihre Wirkung sei auch grundsätzlich nicht abschätzbar Im Entwurf der Stadt befinden sich Vorschläge wie "40 neue Stadtrad-Stationen", die Abschaffung der Pkw-Stellplatzpflicht für Wohnvorhaben, die Erhöhung des Anteils von Elektro-Fahrzeugen oder die Planungen zur U-Bahnlinie U5. Bei Letzterer etwa könnte frühestens in der übernächsten Legislaturperiode mit dem Bau begonnen werden.

Dazu Manfred Braasch: "Die Minderung muss da ansetzen, wo das aktuelle Problem liegt, beim motorisierten Verkehr. Ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen können die Grenzwerte auf mittlere Sicht nicht eingehalten werden." Dazu gehören aus Sicht des BUND etwa eine weiterentwickelte Umweltzone, eine Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrs sowie LKW-Durchfahrtsverbote oder die Verringerung von Parkplätzen in den besonders belasteten Straßen.

Die Stellungnahme der Umweltverbände an die EU-Kommission finden Sie unter
www.bund.net/russfrei

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Quelle:
Presseinformation Nr. 29/14, 01.12.2014
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014