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STELLUNGNAHME/241: Naturschutz in Baden-Württemberg - "Gutes Gesetz, aber noch Luft nach oben" (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 15. Mai 2015

Naturschutzgesetz in Baden-Württemberg

"Gutes Gesetz, aber noch Luft nach oben"
NABU und BUND bewerten den Entwurf des neuen Naturschutzgesetzes


Stuttgart. Die Verbände NABU und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg loben den am Dienstag (12. Mai) im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz. Gleichzeitig fordern die Umweltverbände den Landtag auf, jetzt den Gesetzentwurf nicht zu verwässern, sondern an der einen oder anderen Stelle nachzuwürzen. Zu verbessern sind beispielsweise der Schutz der Horst-Bereiche von gefährdeten Vögeln und gefährdeter Biotoptypen. Außerdem soll die Naturschutzverwaltung bei der Landschaftsplanung beteiligt werden.

"Das neue Naturschutzgesetz löst ein in die Jahre gekommenes Gesetz ab und greift die Naturschutzstrategie Baden-Württemberg vorbildlich auf", sagen die Landesvorsitzenden Dr. Brigitte Dahlbender (BUND) und Dr. Andre Baumann (NABU). "Insgesamt ist der Gesetzentwurf gut, doch es gibt noch Luft nach oben: Wir hätten uns die eine oder andere gesetzliche Naturschutzregelung mehr gewünscht."

Gutes Gesetz: Lob der Umweltverbände

Der BUND Baden-Württemberg wertet positiv, dass Naturschutzgebiete und das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000" künftig gentechnikfrei bleiben sollen. "Es ist gut, dass die Landesregierung unserem Vorschlag folgt, einen 3.000 Meter Gürtel um Schutzgebiete zu legen, in denen keine gentechnisch veränderten Organismen angebaut werden dürfen", sagt Brigitte Dahlbender. 2013 hatte der BUND dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfangreiches Eckpunktepapier für ein gentechnikfreies Baden-Württemberg eingereicht.

Der NABU begrüßt die verbesserte Beteiligung der Umweltverbände bei naturschutzrelevanten Planungsverfahren: "Die Beteiligungsmöglichkeiten für Naturschutzverbände werden im neuen Naturschutzgesetz deutlich gestärkt", sagt Andre Baumann. Naturschutzverbände würden zukünftig besser berücksichtigt. Sie können sich nun bei der Erteilung von Befreiungen oder von Ge- und Verboten in Landschaftsschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen und besonders geschützten Biotopen beteiligen. "Wenn wir bei Planungen besser unter den Teppich gucken können, wird weniger Dreck darunter gekehrt", so Baumann.

Luft nach oben: Weitere Verbesserungen nötig

Beide Umweltverbände weisen die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags darauf hin, im Gesetzgebungsverfahren wichtige Regelungen aufzunehmen, die im jetzigen Entwurf noch fehlen. In ihrer Stellungnahme vom März 2015 haben BUND und NABU ihre Forderungen an das neue Naturschutzgesetz dargelegt: "Ganz klar: Wir wünschen uns einen besseren Schutz der Horst-Bereiche gefährdeter Greifvögel und Störche in Wäldern", sagt Baumann.

Die BUND-Landesvorsitzende Dahlbender wünscht sich eine bessere Beteiligung der Naturschutzverwaltung: "Die Naturschutzverwaltung darf bei der Landschaftsplanung nicht mehr an den Katzentisch gesetzt werden. Sie muss sich auf Augenhöhe beteiligen können." Gerade bei Kommunen sei der Landschaftsplanung bislang zu wenig Bedeutung beigemessen worden. Dies müsse sich nach ändern.

NABU und BUND sprechen sich dafür aus, dass weitere gefährdete Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. "Gerade das artenreiche Grünland schmilzt wie Schnee in der Sommersonne und sollte unter Schutz gestellt werden", so die beiden Verbandsspitzen.

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Quelle:
Presseinformation, 15.05.2015
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2015

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