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STELLUNGNAHME/246: Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der Windkraftplanung (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 22. Mai 2015

NABU: Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der Windkraftplanung

Miller: Planungspraxis gefährdet weiterhin seltene Arten


Berlin - Der NABU hat den Beschluss der Umweltminister der Länder zur Freigabe des sogenannten "Neuen Helgoländer Papiers" begrüßt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der Nähe von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Anlagen und seltenen Arten, wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen.

Die Minister beendeten damit auf der Umweltministerkonferenz im oberfränkischen Kloster Banz einen langjährigen Diskussionsprozess.

"Bislang gab es immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns, dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und Naturschützer eine vor Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen Windkraft und Vogelschutz künftig gelöst werden - ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer naturverträglichen Energiewende", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Das "Neue Helgoländer Papier" spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Die Empfehlungen waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert worden. Mit der heutigen Entscheidung endet dieser langwierige Prozess, in dessen Verlauf Naturschützer eine politische Aufweichung der wissenschaftlich begründeten Abstandsempfehlungen befürchtet hatten. "Dieser Weg war ausgesprochen zäh. Doch er hat dazu geführt, dass das Papier nun von höchster politischer Ebene beschlossen wurde. In der Praxis wird ihm das ein besonderes Gewicht verleihen", so Miller weiter.

Das ursprüngliche "Helgoländer Papier" war bereits 2007 durch die Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen Fällen seine Gültigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen jetzt einen vergrößerten Mindestabstand auf aktuell 1.500 Meter (vorher 1.000 Meter).

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden. Das neue Papier ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden und trägt damit zu einer größeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.


Das "Neue Helgoländer Papier" ab dem 26. Mai zum Download zu finden unter
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html

Es wird in Kürze in der Fachzeitschrift des Deutschen Rats für Vogelschutz "Berichte zum Vogelschutz" und auf der Webseite der staatlichen Vogelschutzwarten (www.vogelschutzwarten.de) publiziert.

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 57, 22.05.2015
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2015

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