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STELLUNGNAHME/479: Gravierender Rückschritt beim Schutz vor Störfällen (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 3. Mai 2018

BBU: Entwurf des Leitfadens des NRW-Umweltministeriums für die Einstufung von Abfällen ist ein gravierender Rückschritt beim Schutz vor Störfällen


(Bonn, Düsseldorf, 03.05.2018) Auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Entwurf des Leitfadens des NRW-Umweltministeriums für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der Störfall-Verordnung gestoßen. Der NRW-Leitfaden soll eine vorläufige Hilfestellung für die Vollzugspraxis in NRW sein. Er soll gültig sein, bis der bisherige Leitfaden KAS-25 der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zu diesem Thema überarbeitet ist. Doch statt sich auf die Umstellung vom bisherigen Chemikalienrecht auf das neue europäische Chemikalienrecht zu beschränken, nimmt der NRW-Leitfaden gegenüber dem Leitfaden KAS-25 gravierende Änderungen vor, die dazu führen werden, dass zahlreiche Abfallanlagen zukünftig nicht mehr unter die Störfall-Verordnung fallen. Dies geht zu Lasten des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren von Störfällen.

Oliver Kalusch war Vorsitzender des Arbeitskreises der KAS, der den Leitfaden KAS-25 erarbeitet hat und ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU. Gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern der Kommission für Anlagensicherheit hat er eine kritische Stellungnahme für den BBU und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfasst, die dem NRW-Umweltministerium im Rahmen der Verbändebeteiligung übermittelt wurde. Oliver Kalusch erklärt: "NRW beugt sich offensichtlich bei der Frage, ob eine Anlage, in der Abfälle vorhanden sind, die strengen Regeln der Störfall-Verordnung erfüllen muss, der Lobby der Entsorger. Während der Leitfaden KAS-25 für jeden Abfallschlüssel eine verbindliche Einstufung vorgenommen hat, die vom Abfallbesitzer nur mit einer detaillierten Begründung widerlegt werden konnte, weicht der NRW-Leitfaden diese klare Vorgehensweise auf. So fallen nicht nur Abfälle aus der Einstufung heraus oder werden nicht betrachtet. Für eine Vielzahl von Abfallschlüsseln soll jetzt keine widerlegbare Standardeinstufung nach rein stofflichen Kriterien mehr erfolgen, sondern eine Einzelfallprüfung. Zentral für die Einzelfallprüfung ist der vage und im Bereich der Anwendung der Störfall-Verordnung auf Abfälle systemwidrige Begriff der 'Störfallrelevanz'. Damit schafft das NRW-Umweltministerium weder für die Behörden noch für Umweltverbände und von Abfallanlagen Betroffene Rechtssicherheit, sondern öffnet das Tor weit für eine Aufweichung der Störfall-Verordnung zugunsten der Betreiber."

Der BBU fordert die NRW-Landesregierung und das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf, den NRW-Leitfaden zurückzuziehen und ihn nicht in den nächsten Tagen in leicht modifizierter Form zu veröffentlichen. Im Rahmen einer Neuerstellung müssen Abschwächungen gegenüber dem KAS-25 entfallen. Stattdessen ist lediglich eine Umstufung auf die Gefahrenkategorien der für das europäische Chemikalienrecht maßgeblichen CLP-Verordnung vorzunehmen.


Die Stellungnahme von BBU und BUND zum NRW-Leitfaden ist zu finden unter
http://bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellungnahmen.htm

Direktlink:
http://bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellungnahme%20Einstufung%20von%20Abfaellen.pdf

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 03.05.2018
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2018

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