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STELLUNGNAHME/520: NABU und BUND begrüßen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A20 (BUND/NABU SH)


BUND / NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 27. November 2018

A20-Planung ist "rechtswidrig und nicht vollziehbar"

NABU und BUND begrüßen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig


Neumünster, Kiel, 27. November 2018: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Schleswig-Holstein und NABU Schleswig-Holstein begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig zum Abschnitt 4 der A20. Der 9. Senat hat heute den Planfeststellungsbeschluss für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärt. Das Land ist nun aufgefordert, in erheblichem Umfang im ergänzenden Fehlerheilungsverfahrens nachzubessern, um die gravierenden Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt durch den geplanten, aber nun aufgeschobenen Neubau abzumildern.

In der mündlichen Urteilsverkündung haben die obersten Verwaltungsrichter der Bundesrepublik heute insbesondere planerischen Sachverhalte gerügt. Als rechtswidrig wurde u.a. die ungenügende Beachtung des Wasserrechts sowie die Betroffenheit des Arten- und Biotopschutzes bewertet. Diese Umweltbelange waren von den beiden klagenden Verbänden BUND und NABU schon im Verfahren vorgebracht, aber von der Planungsbehörde nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zudem sind durch umfangreiche Fehlerkorrekturen der Beklagten bereits im Prozess weitere erhebliche Verbesserungen für Natur und Umwelt erreicht worden.

Den Forderungen der Umweltverbände ist auch in einem anderen Punkt Rechnung getragen worden: Der beklagte östliche Teilabschnitt zwischen Hartenholm und Wittenborn darf nicht vor einer genehmigten Planung des Segeberger Abschnitts 3 gebaut werden. Richtungsweisend bewerten die Umweltverbände die Hinweise des Gerichtes zur Klimakrise. Danach muss sowohl im Bundesverkehrswegeplan wie auch bei Planungen großer Verkehrsprojekte der Klimaschutz stärker mit einbezogen werden.

"Mit dem Urteil zeigt sich erneut, dass die gemeinsame Klage von BUND und NABU als Anwalt von Natur und Umwelt notwendig war", erklärt BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt. "Das Verbandsklagerecht ist für die Kontrolle von Planungen und die Einhaltung von Umweltrecht zwingend erforderlich", stellt NABU Landesvorsitzender Hermann Schultz klar. Die Verbände äußern die Hoffnung, dass zukünftige Planungen in Qualität und Umfang endlich rechtskonform erfolgen, um so unnötige Verzögerungen zu vermeiden.


Hintergrund: Fragen und Antworten zum Klagerecht von Naturschutzverbänden
https://schleswig-holstein.nabu.de/politik-und-umwelt/verbandsbeteiligung/fakten-hintergruende/index.html

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Quelle:
Gemeinsame Presseinformation, 27.11.2018
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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