Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → REDAKTION

KLIMA/397: CO2-Zertifikate - Gerichtsurteil gegen EU-Zentralismus (SB)


Polen und Estland gewinnen Rechtsstreit um Nationale Zuteilungspläne

Judikative bremst vorübergehend Machtverlagerung von den Nationalstaaten hin zur Superadministration der EU-Kommission


Mit dem immer gleichen Argument, die Integration der EU-Mitgliedstaaten fördern zu wollen und dadurch für mehr Gerechtigkeit in der Union zu sorgen sowie letztlich den Verwaltungsaufwand zu verringern, zieht die EU-Kommission nach und nach Kompetenzen an sich. Umgekehrt bedeutet das, daß das Subsidiaritätsprinzip, das vorsieht, Befugnisse auf der unteren, das heißt in diesem Fall der nationalen Ebene, zu belassen, sofern sie dort genausogut bewältigt werden können, wiederholtermaßen mißachtet wird. In Folge dessen wächst ein administrativer Moloch von zweifelhafter, nur bedingt demokratisch zu nennender Legitimation heran.

Zum Beispiel Klimaschutz. Als eine von mehreren Maßnahmen zur Verringerung der Erderwärmung hatte die EU-Kommission im Jahr 2003 eine Richtlinie für ein Handelssystem mit Zertifikaten für Treibhausgasemissionen erlassen. Dabei ist vorgesehen, daß die EU-Mitgliedstaaten jeweils einen auf fünf Jahre festgelegten nationalen Zuteilungsplan (NZP) aufstellen, in dem die Menge der Zertifikate und die Verteilungskriterien aufgeführt sind. Wenn ein NZP bestimmte Kriterien nicht erfüllt, darf die EU-Kommission den Plan ablehnen.

Tatsächlich hat sie im Jahr 2007 die Zuteilungspläne Polens und Estlands für den Zeitraum 2008 bis 2012 nicht anerkannt und die veranschlagten Verschmutzungsrechte, die von den Regierungen an ihre, dem CO2-Handelssystem unterworfenen Industriezweige weitergereicht hat, eigenmächtig nach unten korrigiert. In Polen um 26,7 Prozent von 284,648332 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent auf 208,515395 Millionen Tonnen pro Jahr; in Estland von 24,375045 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent um 47,8 Prozent auf 12,717058 Millionen Tonnen pro Jahr.

Diese Kompetenzanmaßung ist rechtswidrig, befand das Gericht. Weder darf die EU-Kommission Zweifel an den verwendeten Daten anmelden, daraufhin die Pläne ablehnen und statt dessen den Ländern eine eigene Bewertungsmethode aufdrücken noch darf sie "für alle Mitgliedstaaten ein und dieselbe Methode zur Beurteilung" der Zuteilungspläne zugrunde legen, wie es in einer Pressezusammenfassung des Gerichtsurteils heißt. [1] Eine rechtliche Befugnis der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Pläne des Zertifikathandels käme einer zentralen Rolle bei der Aufstellung gleich, befand das Gericht. Mit anderen Worten, die EU-Kommission hat sich Kompetenzen angemaßt, die ihr nicht zustehen, sondern ausschließlich in der Entscheidung der Mitgliedstaaten liegen. [2] Deshalb irrt das Politmagazin SPIEGEL Online [3], wenn es behauptet, daß das Urteil "die Möglichkeiten der EU-Kommission beim Klimaschutz drastisch einschränkt" und Brüssel "die Berechnungen einzelner Staaten, wie viele Emissionszertifikate sie benötigen, kaum noch anzweifeln" dürfe. Nicht das Gericht hat die Möglichkeiten der EU-Kommission eingeschränkt, sondern es hat die längst vorgegebenen Einschränkungen gegen das Begehren der Kommission nach mehr Kompetenzen verteidigt.

Ob die EU-Kommission in die Berufung geht, steht noch nicht fest. Möglicherweise meidet sie den weiteren Rechtsstreit, da das europäische Emissionshandelssystem sowieso 2013 ersetzt wird. Dann werden die Zertifikate nicht mehr an die Mitgliedsländer verteilt, sondern ganzen Branchen zugeordnet, die eine Obergrenze nicht überschreiten dürfen. Das läuft ebenfalls auf Kompetenzeinbußen der Unionsmitglieder hinaus, so daß die EU-Kommission ohnehin in eine stärkere Position gerät.

Die Europäische Union ist zwar eine historisch unvergleichliche administrative Konstruktion, doch die institutionellen EU-Strukturen erinnern hinsichtlich ihrer Unzugänglichkeit an die ebenfalls zentralistischen Verwaltungen der früheren Sowjetunion und auch Chinas. Die Regierungen beider Länder galten aus westlicher Sicht als autokratisch oder, mehr auf der emotionalen Ebene, als Orte der Finsternis. Zwar blieben bei einer völligen Gleichsetzung der Europäischen Union mit diesen Staaten fundamentale Unterschiede unbeachtet, aber sollte der gegenwärtig massive Kompetenzabfluß von den europäischen Nationalstaaten an die Brüsseler Zentralregierung fortgesetzt werden, und danach sieht es ungeachtet des Urteils gegen die EU-Kommission aus (das im übrigen vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden kann, so daß das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen ist), liefe die Integration sehr wohl Zug um Zug auf eine autokratische Administration hinaus. Zumal zu bedenken ist, daß die europäischen Länder bei der Gründung der Europäischen Union keine klaren Grenzen festgelegt haben, bis wohin die Integration voranschreiten soll. Wird sie jemals enden, oder wird sich die Brüsseler Bürokratie zu Lasten der nationalen Kompetenzen weiter und weiter entwickeln?


*


Anmerkungen:

[1] GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN PRESSEMITTEILUNG Nr. 76/09, 23. September 2009
Urteile des Gerichts erster Instanz in den Rechtssachen T-183/07 und T- 263/07
http://ec.europa.eu/avservices/services/showShotlist.do?out=PDF&lg=En&filmRef=65542

[2] wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung:
Mit diesem Vorgehen hat sich die Kommission vor Erlass der angefochtenen Entscheidung somit nicht darauf beschränkt - wozu sie berechtigt war -, die im NZP verzeichneten Daten mit den Daten zu vergleichen, die sie mit ihrer eigenen Bewertungsmethode gewonnen hatte, um die Vereinbarkeit der erstgenannten Daten mit den in der Richtlinie aufgestellten Kriterien zu beurteilen. Vielmehr läuft die von ihr gewählte Methode zur Kontrolle der NZP in der Praxis darauf hinaus, dass es der Kommission gestattet wird, völlig autonom selbst ihren Referenz-NZP aufzustellen und die Vereinbarkeit der übermittelten NZP nicht anhand der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien, sondern in erster Linie anhand der Daten und Ergebnisse zu prüfen, die sie mit ihrer eigenen Methode gewonnen hat.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi- bin/form.pl?lang=de&jurtpi=jurtpi&newform=newform&docj=docj&docop=docop&docnoj=docnoj&typeord=ALLTYP&numaff=&ddatefs=17&mdatefs=9&ydatefs=2009&ddatefe=24&mdatefe=9&ydatefe=2009&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Rechercher

[3] "Emissionshandel. Gericht entmachtet EU-Kommission beim Klimaschutz", SPIEGEL ONLINE, 23. September 2009
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,650908,00.html

24. September 2009