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FOKUS/002: Zwang zur ordnungsgemäßen Wasserabgabe und -nutzung (SB)


(Ab)wasserkrieg

Wenn der Mensch sich nicht fügen will...
Zwangsanschluß in Rauen durch die Hintertür


Am 10. September diesen Jahres, einem Mittwoch, meldete der Brandenburger Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland befriedigt die 'ordnungsgemäße Herstellung des letzten offenen Abwasseranschlusses im Verbandsgebiet, so dass die jahrelangen Auseinandersetzungen um diesen Anschluss erledigt sein sollten.'[1]

Acht Jahre lang hatte sich Familie Plenzke, wohnhaft in Rauen, einer 2000-Seelen-Gemeinde im Spreewald, gegen den Zugriff des Zweckverbandes zur Wehr gesetzt, der den Anschluß mit allen nur denkbaren Mitteln durchzusetzen versuchte. 1999 waren die Vorbereitungen für die Einbindung in das zentrale Kanalnetz in Angriff genommen worden, im Jahr 2000 die entsprechenden Baumaßnahmen beendet und der Anschluß der Rauener Haushalte verfügt. Die Plenskes erhielten eine Rechnung über einen anteiligen Herstellungsbeitrag von 11.500 DM und reichten Klage ein. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag erwies sich zum einen als fehlerhaft - am 4.1.2005 erfolgte ein neuer Bescheid über 2.283 Euro -, zum anderen klagte die Familie erneut gegen den verfügten Anschluß an die zentrale Kanalisation.

Im Jahr 1986, also noch zu DDR-Zeiten, hatten die Plenskes mit der "wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung" der Wasserwirtschaftsdirektion Oder-Havel eine eigene "Drei-Kammer-Pflanzenkläranlage mit Schönungsteich" gebaut, die im wasserarmen Sommer als Nutzwasserreservoir dienen sollte. Fast 20 Jahre später, im September 2005, bestätigte ein Gutachten des Ingenieurbüros Conrad aus Woltersdorf den guten Zustand der Anlage: "Es wurden keine die Umwelt negativ beeinflussenden Faktoren festgestellt. Einleitungen jedweder Art ins Erdreich unter dem Grundstück wurden nicht festgestellt". Der Hamburger Professor Ralf Otterpohl, Direktor des Instituts für Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz an der dortigen Technischen Hochschule sollte sich in einer Stellungnahme am 26. November 2007 in ähnlicher Weise über die Wasser-Rückgewinnungsanlage der Plenzkes äußern: Familie Plenzke habe "in vorbildlicher Weise eine Nutzung gefunden, die technisch sehr hochwertig ist und die Gewässerbelastung minimiert".[2]

Im Vergleich zur zentralen Kanalisation erschien diese Anlage zum einen natürlich kostengünstiger, aber auch wesentlich umweltfreundlicher als eine Überlandleitung zu einem Klärwerk, das der Familie zweifelhaft erscheinen mußte.[3] Dieses erfüllte nämlich bereits Überkapazität. Besonders plastisch zeigten sich technische Probleme der zentralen, auf bestimmte Mengen ausgerichteten Kanalisation, als Rauener Bürgern, deren Grundstücke bereits an die zentrale Leitung angeschlossen waren, bei starkem Regen das stinkende Abwasser den Keller flutete und aus den Gullys auf die Straße lief.[2]

Dies hielt allerdings weder einen Bußgeldbescheid über 2000 DM wegen Nicht-Herstellung des Anschlusses auf, noch eine lange Reihe weiterer, vom Zweckverband initiierter Zwangsmaßnahmen. Es folgten Strafanzeigen sowie Antrag auf Erzwingungshaft, Zwangsvollstreckungen, Ortstermine unter Polizeibegleitung... Die Gerichte schlossen sich weitestgehend den Argumenten des Verbandes an, die sich neben der Kostenfrage (Solidarprinzip) auch auf das Allgemeinwohl bezogen.

Zwangskanalisierung, ist das gerecht?

Antwort des Zweckverbandes auf im Internet und in der Presse verbreitete Meldungen über "Amtsmissbrauch, "Geldgier" und "Zwangshaft".

Zunächst dient der Zwang zum Anschluss und zur Benutzung der vorhandenen zentralen Abwasseranlage dem Wohl der Allgemeinheit, hinter dem Interessen Einzelner zurückstehen müssen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist in leistungsfähigen, überwachten Anlagen zum Schutze der Umwelt, insbesondere der Gewässer, sicherzustellen. Dies ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen bzw. Zweckverbände.

Weiterhin ist die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges die Voraussetzung dafür, die finanziellen Lasten der Abwasserbeseitigung auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Damit werden die Kostenbelastungen durch Beiträge und Gebühren für den Einzelnen minimiert.

Der Zweckverband verfolgt mit der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges also ausschließlich Ziele, die im Interesse der Solidargemeinschaft, also im Interesse der Bürger im Zweckverband, liegen. [4]

Die Argumente des Abwasserzweckverbandes klingen zunächst plausibel, wenn man allein der Logik der Zahlen folgen will. In diesem Fall ergibt sagen wir 10.000 Euro durch 2000 zahlende Personen natürlich weniger als 10.000 durch 1500. Und es entspricht den Interessen des oben Zitierten, daß eine solche Rechnung der Neigung, nicht viel weiter zu denken, entgegenkommt. Weder wird hier der allgemein geringere Wasserverbrauch mit in die Rechnung einbezogen, noch die ursprüngliche Investition an Geld und vor allem Arbeitskraft der Eigner einer voll funktionstüchtigen Pflanzenkläranlage. Wer in Eigenregie in Mangelzeiten dazu noch weniger Wasser nutzt - in Brandenburg zum Beispiel im allzu trockenen Sommer - enthält den Mitbürgern auch weniger Wasser vor.

Ein sehr verkürzter Blick auf nur ein paar der über die Jahre hinweg unzählig gewordenen Versuche von Seiten des Zweckverbandes, sich Zugang zum Klärsystem der Familie Plenzke zwecks Zwangsanschluß zu verschaffen sowie eingeklagte Gelder einzutreiben oder zwangszuvollstrecken, mag genügen, an dieser Stelle einen Eindruck von der Art und Schärfe dieser Auseinandersetzung sowie vom rigorosen Vorgehen des Zweckverbandes zu gewinnen:

Nachdem einige Tage zuvor Unterstützer der Plenzkes Vermessungsarbeiten mit Mistgabeln und Zäunen verhindert hatten, betraten Mitarbeiter des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland am Morgen des 18. März 2008 vor dem für 15 Uhr vereinbarten Termin das Grundstück der Plenkes, um den Zwangsanschluß mit Vermessungsarbeiten vorzubereiten. Frau Plenzke drohte im Verlauf der Aktion, sich vom Dach zu stürzen und wurde, von dort "gerettet", in ein Krankenhaus abtransportiert.

Plenzkes Anwalt, der Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach (Linke), ist empört: "Die Vermessungsarbeiten am 18. März waren ursprünglich für 15 Uhr angesetzt", teilt er mit. Für diese Uhrzeit hatten sich auch Medienvertreter angekündigt. Mitglieder des Brandenburger Interessenverbandes Dezentrale Abwasserbehandlung und Verwertung wollten gegen den Zwangsanschluss protestieren, Rauener Bürger das Grundstück mit Mistgabeln verteidigen. "Um 10.54 Uhr erhielt ich ein Fax vom Verband mit der Info, dass die Vermessung bereits um 11 Uhr stattfindet", moniert Anwalt Sarrach. Zweckverbandschefin Scheibe räumte ein, die Maßnahme wegen der angekündigten Proteste vorverlegt zu haben. [5]

Hintergrund dieser Blitzaktion war, daß der Anwalt der Familie am Tag zuvor beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder einen Eilantrag gestellt hatte, um Vertreter des Wasserverbandes daran zu hindern, das Grundstück der Plenzkes zu betreten. Die Entscheidung des Gerichts war für den 18. März, 15 Uhr terminiert, Grund genug anscheinend, neben der für 15 Uhr zu erwartenden Unterstützer- und Medienpräsenz, hier schnell noch Tatsachen zu schaffen. Die Vermessungsarbeiten wurden schließlich unter Polizeibegleitung in Abwesenheit von Frau Plenzke wie vom Wasserverband geplant vorgenommen. Nach Angaben einer der zwei Töchter der Plenzkes befanden sich zeitweise zehn Personen gegen den Willen der Familie auf dem Grundstück. [5]

Im April wurde nach weiteren Auseinandersetzungen schließlich die Vereinbarung getroffen, daß die Familie ihr Grundstück bis zum 5. Mai selbst anschließt. Die Nutzwasserrückgewinnungsanlage sollte zunächst lediglich abgeklemmt werden, bis vor dem Verfassungsgericht geklärt sei, so der Anwalt der Familie, "ob grundsätzlich an Zweckverbände das gesamte Abwasser abgegeben werden muss, wenn Wasser mehrfach verwendet werde." [6]

Der Zweckverband forderte jedoch nach einigem weiteren Hin und Her von Einigungen und Zugriffsversuchen die endgültige Versiegelung der Pflanzenkläranlage und bestand schließlich nach einer im Mai gescheiterten Aktion von neuem darauf, den Anschluß selbst herzustellen. Während Familie Plenzke hier auf eine vereinbarungsgemäße Abnahme des Anschlusses durch den Betriebsstättenleiter Abwasser, Gerd Trippens, vorbereitet gewesen war, sollte nun plötzlich auch eine Vollziehungsbeamtin das Grundstück betreten. [6]

"Die Eigentümer finden immer mehr Haare in der Suppe", bilanzierte Bianca Hornauf. Deshalb hatte der ZVWA am Freitag angekündigt, den Anschluss am Dienstag eigenhändig herzustellen. [7]

Allein, die Polizei, deren Vollzugshilfe zunächst gerichtlich angeordnet worden war, weigerte sich Gewalt anzuwenden und wurde nun ihrerseits vom Seiten des Zweckverbandes verklagt.

"Mit Gewalt werde ich das nicht machen", sagte Eckard Strobel zu der Anwältin des Verbandes. Ohnehin sei das nicht nötig. Die Familie sei zur Abnahme bereit, so der Einsatzleiter. "Wir hätten schon längst drin sein können." Das sah Bianca Hornauf ganz anders. "Die Polizei sieht sich nicht in der Lage, das Betreten des Grundstücks zu gewährleisten", sagte die Anwältin. Die Verweigerung müsse nun vor Gericht ausgewertet werden. [7]

Der letzte Rauener Zwangsanschluß wurde am 10. September parallel zur massiven Polizeiaktion in Briesensee mit Hilfe der Polizei und in Abwesenheit von Frau Plenzke, die sich zur Unterstützung der bedrängten Bürgermeisterin in Briesensee befand, in die Tat umgesetzt und gibt zu weiteren Überlegungen Anlaß.

Ausdrücklich betont wurde die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, "ihr Grundstück an die zentrale Anlage anzuschließen, ... die eigenmächtige Reinigung des auf ihrem Grundstück anfallenden Schmutzwassers in ihrem Klärbeet einzustellen und nach Herstellung des Anschlusses alles anfallende Abwasser dem Beklagten zu überlassen. Gegen Verfügungen des Zweckverbandes, die der Umsetzung dieser Verpflichtung dienen, ... wäre kein vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren."
ZVWA-Pressemitteilung (12.02.2008) - VG Frankfurt (Oder): Zwangsanschluss ist in Rauen durchzusetzen! [4]

Diese Beschlüsse sind noch am Sonntag durch Eilentscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg (9 S 30.08 und 31.08) vom 20.04.2008 bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Auch dieses Gericht stellte die jahrelange Dauer und offenbare Rechtswidrigkeit der Verweigerungshaltung der Anschlusspflichtigen heraus. Die auf den Grundstücken vorhandenen Klärbeete bzw. Speicherteiche sind keine tauglichen Beseitigungsanlagen; das zur Begründung der Verweigerung immer wieder behauptete "Recht zur Mehrfachnutzung" besteht danach ausdrücklich nicht.
(Gemeinsame Pressemitteilung der Zweckverbände Fürstenwalde und "Scharmützelsee-Storkow/Mark" Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland und Wasser- und Abwasserzweckverband "Scharmützelsee - Storkow/Mark" (21.04.2008) - Gerichte verlangen Beendigung der illegalen Abwasserentsorgung [4]

In diesem Lichte stellt sich noch einmal die Frage, worum es im Streit um Abwasserentsorgung beziehungsweise -verwertung eigentlich gehen könnte. Wer an die zentrale Anlage angeschlossen ist, leistet der Verpflichtung Folge, alles Wasser auch wieder abzugeben. Wasser erscheint dann als Leihgabe, das einer zentral verwalteten Ver- und Entsorgung, hier vereint im Zweckverband, zu eigen ist. Damit verträte dieser nicht zuletzt die Interessen einer Form von Administration, die im Zuge einer sich global realisierenden Verknappung eines lebenswichtigen Gutes, wie es das Wasser darstellt, den totalen und in jeder Hinsicht berechenbaren Zugriff auf den einzelnen Menschen respektive auf den Ge- und Verbrauch dieser Güter für notwendig erachtet. Demgegenüber galt Wasser einmal als Allgemeingut. Wasser als knappe Source, um die bereits jetzt heftige Konflikte ausbrechen, läßt große Probleme erwarten, denen auf der einen Seite mit einer unumkehrbaren Zentralisierung, sei es in Form (inter-)staatlicher Administration oder globalisierter Konzerne, und zum anderen mit der militärstrategischen Verfügung auf Sourcen und Regierungen begegnet werden soll. Eine umweltgerechte und im Selbstbestimmungsinteresse des einzelnen Bürgern liegende Ver- und Entsorgung kann hier nur im höchsten Maße nachrangig sein. So urteilte ganz logisch schon 2005 "das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, dass die Einleitung des Schmutzwassers in die Kanalisation selbst dann Vorrang habe, wenn die Qualität des privat gereinigten Abwassers nachweislich besser sei, als es die zentrale Kläranlage könne."[8] Letztlich hat sich in diesem Streit derjenige durchgesetzt, der über die größeren Eskalationsmöglichkeiten verfügt, und mit ihm ein Verfügungsinteresse, das dem betroffenen Bürger nicht einleuchten kann.

Doch in der Praxis liegt es im Ermessen der Zweckverbände, ob sie die Grundstücksbesitzer von dem Anschlusszwang an die Kanalisation befreien oder [nicht]. Einen Anspruch darauf haben Eberhardt Paul und Familie Plenzke nicht. Sie fühlen sich von Politikern und Behörden im Stich gelassen.

Barbara Plenzke: "Weil der Bürger mindestens sechs bis zehn Jahre benötigt, um sich hier sein Recht zu verschaffen, ob er es bekommt, wissen wir noch nicht, wird vielleicht auch eine Frage des Geldes sein, wie lange man durchhält. Und das eigentlich nur wegen ein paar Umweltparagraphen, wo wir eigentlich auch etwas tun für unsere Nachkommen." [9]


Am 13. November (9.30 Uhr bis 11 Uhr) soll nun nach den Ereignissen in Briesensee und Rauen in Cottbus eine "Demonstration für die Wahrung der Grundrechte" stattfinden. Anlaß ist ein für 11 Uhr angesetzter Verwaltungsgerichtstermin im Einzelrichterverfahren (Az: 6 K 932/07) zu der vom Amt Lieberose/Spreewald vorgenommenen "Ersatzvornahme" am 10.09.2008 trotz eines anhängigen Gerichtsverfahrens.

Weitere Informationen sind unter www.paul-aus-petershagen.de -> Aktuelles zu finden.

10. November 2008


Quellen, weitere Informationen:
- www.fuewasser.de
- www.abwasser-marsch.de
- www.paul-aus-petershagen.de
- Prozessgeschichte der Familie Plenzke - Eine Geschichte von Behördenwillkür und Schikanen
http://www.wasser-in-buergerhand.de/aktionen/plenzke_dokumente/prozessgeschichte_plenzke.htm - Stand: 5. März 2006

Quellenhinweise:
[1] Pressemitteilung: Abwasseranschluss in Rauen mit Polizeihilfe hergestellt (10.09.2008)
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland
http://www.fuewasser.de/aktuelles.htm#pm08-09-10 - 7.11.2008
[2] Abwasserkrieg in Rauen, Von Thorsten Metzner, Tagesspiegel, 08.07.2008
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Abwasserskandal;art128,2568572 - 7.11.2008
[3] einen Anhaltspunkt mögen die folgenden Quellen bieten:
- Schreiben des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände an das Landesumweltamt Brandenburg
zu finden unter: www.paul-aus-petershagen.de/aktuelles/050514_stellungnahm.html
- UMWELT: Rieselfelder wie in grauer Vorzeit, Märkische Allgemeine Zeitung, 18.04.2008
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11186433/62249/
Ueberlastetes_Klaerwerk_Fuerstenwalde_arbeitet_ohne_Betriebsgenehmigung_Landesbehoerden_druecken.html
- Landtag Brandenburg, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2232 des Abgeordneten Stefan Sarrach, Fraktion DIE LINKE
http://209.85.135.104/search?q=cache:qSjjQxHJEasJ:www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_5900/
5964.pdf+kl%C3%A4ranlage+f%C3%BCrstenwalde&hl=de&ct=clnk&cd=6&client=opera
- Auszug aus: VDGN (www.vdgn.de), Das Grundstück, Februar/März 2006: Anschlusszwang und Beugehaft
http://www.wasser-in-buergerhand.de/aktionen/plenzke_dokumente/vdgn_artikel.htm
- Berlin/Brandenburg: Kläranlage läuft seit Jahren ohne Erlaubnis - (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 04.04.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg;art128,2506309
sowie die Dementis des Zweckverbandes unter http://www.fuewasser.de/aktuelles - 7.11.2008
[4] Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland
http://www.fuewasser.de/aktuelles - 7.11.2008
[5] UMWELT: Abwasser-Streit von Rauen eskaliert, Märkische Allgemeine, 25.03.2008
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11165701/62249/Selbstmorddrohung_
und_Mistgabel_Demonstration_Familie_Plenzke_beklagt_Hausfriedensbruch.html - 7.11.2008
[6] Einigung im Abwasserstreit (GMD), Märkische Oderzeitung, 25.04.2008 (08:00),
http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/F_rstenwalde/id/228127 - 7.11.2008
[7] Abwasserkonflikt geht weiter (jcw), Märkische Oderzeitung, 27.05.2008 (20:13)
http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Berlin_Brandenburg/id/232038 - 7.11.2008
[8] Reportage: "Wasser-Rebellen", Reporter: Mario Shabaviz, Kamera: Volker Hoffmann, Alexander Steinel, ZDF
Sendetermin: 15. Mai 2005, um 21 Uhr bei ZDF.reporter (Archiv: 15.05.2008 - Ärger ums Abwasser - MEDIATHEK, Video)
http://reporter.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,7241026,00.html?dr=1 - 7.11.2008
[9] Zwangsanschluss - Beugehaft wegen Biokläranlage, von Ute Barthel und Tobias Weidekemper, KLARTEXT vom 08.03.2006
http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_3952096.html - 7.11.2008