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RESSOURCEN/149: Fracking beschwört Strahlengefahr aus der Tiefe herauf (SB)


Immer mehr US-Bürger protestieren gegen die radioaktive Kontamination ihrer Umwelt durch das Fracking

Wird die EU nach Abschluß des Transatlantischen Freihandelsabkommens Fracking fördern?



Voraussichtlich noch im Juli dieses Jahres werden die Verhandlungen zwischen den USA und der EU über ein gemeinsames Freihandelsabkommen aufgenommen. Die Aufgabe eines solchen Abkommens besteht in der Angleichung der politischen Rahmenbedingungen, unter denen Handel betrieben wird. Trotz einer grundsätzlichen transatlantischen Gemeinsamkeit können diese auf manchen Gebieten stark voneinander abweichen, zumal "Handel" ein weitgespannter Begriff ist, der tief in die Bereiche des Wirtschaftens hineingreift. Da gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union.

Das sogenannte Transatlantische Freihandelsabkommen (Trans-Atlantic Free Trade Agreement - TAFTA) richtet sich vordergründig gegen alle Wirtschaftsräume, die nicht daran beteiligt sind, beispielsweise China, im wesentlichen jedoch gegen die Menschen, die ihre Arbeitskraft zu Markte tragen und im Zuge der globalen Konkurrenz einem wachsenden Leistungsdruck ausgesetzt werden. Denn je weniger Schranken einem transnationalen Unternehmen von der Politik in den Weg gestellt werden, desto leichter kann es seine Produktion über kontinentale Grenzen hinweg von einem Land ins andere verlagern, die Lohnkosten senken und Arbeitsplätze abbauen.

Von der Lohnarbeit ins soziale Abseits ist dann nur noch ein kurzer Schritt. In Deutschland, der führenden Wirtschaftsmacht innerhalb der EU, steht für das wegrationalisierte Humankapital das nach einem wegen Untreue und Begünstigung vorbestraften früheren VW-Managers benannte Armutsverwaltungsregime Hartz IV bereit.

Ein Freihandelsabkommen wirkt sich auch auf die Art und Weise der Produktion aus. Umweltgesetze stellen Einschränkungen des Handels und der Investitionen dar, gegen die ein Unternehmen möglicherweise erfolgreich klagen kann, wie vor kurzem ein Zusammenschluß von Nichtregierungsorganisationen am Beispiel des kurz vor dem Abschluß stehenden Freihandelsabkommens der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) und dem Risiko, daß es den Weg für Fracking in der Europäischen Union ebnet, dargelegt hat. [1]

Bei der Methode des Frackings (auch hydraulic fracturing genannt) zur Förderung von unkonventionellem Erdgas wird die gasführende Gesteinsschicht zunächst vertikal, dann horizontal angebohrt und unter hohem Druck mittels eines Gemischs aus Wasser, Sand und Chemikalien aufgebrochen. Dadurch kann das sehr verteilt vorliegende Gas zusammenströmen und gefördert werden. In den USA hat diese Methode einen wirtschaftlichen Boom ausgelöst, der die Folgen der krisenhaften Entwicklung im Banken- und Finanzsektor teilweise kompensieren konnte. Erdgas ist dort deutlich billiger als in Europa, was US-Unternehmen zu einem Konkurrenzvorteil verhilft.

Die Europäische Union hat zur Zeit noch keine einheitlichen Bestimmungen zum Fracking, wobei EU-Energiekommissar Günther Oettinger bereits angekündigt hat, daß sich der Staatenbund noch in diesem Jahr mit dem Thema befassen wird. In einigen EU-Ländern wie zum Beispiel Frankreich besteht ein Moratorium gegen diese Art der Gasförderung; in Deutschland konnten sich die Ländervertreter im Bundesrat nicht auf ein Frackinggesetz einigen.

Wenn nun die EU und USA in Verhandlungen zum Freihandelsabkommen eintreten, bringen sie hinsichtlich des Umgangs mit Fracking vollkommen unterschiedliche Voraussetzungen mit, wobei die EU selber wiederum zu ihrem Nachteil tief gespalten ist. Gehen beide Seiten aufeinander zu, wird das Ergebnis absehbar nicht darauf hinauslaufen, daß die USA aufhören werden zu fracken. Vielmehr ist umgekehrt damit zu rechnen, daß das Fracking in der EU zugelassen wird. Da in einigen Mitgliedsländern Widerstand in der Bevölkerung zu erwarten ist, wird vermutlich behauptet, daß die Europäer besonders genau auf die Einhaltung des Umweltschutzes achten werden. Ob so eine Position auf Dauer aufrechterhalten werden kann, ist fraglich.

Zu den bisher von der Öffentlichkeit unterschätzten Gefahren des Frackings gehört die großflächige radioaktive Kontamination der Umwelt. Denn unkonventionelles Erdgas wird manchmal aus Gesteinsschichten herausgelöst, die radioaktive Partikel wie Uran, das wasserlösliche Radium-226 oder das Gas Radon enthalten, das auch dann entsteht, wenn Radium an die Oberfläche gelangt. Sowohl beim Abpumpen des Flowbacks, jenes Gemischs aus Wasser, Sand und Chemikalien, als auch bei der anschließenden Förderung des Gases gelangen NORM-Partikel (NORM steht für Naturally Occurring Radioactive Material, z. dt.: natürlich auftretendes radioaktives Material) an die Oberfläche.

Unkonventionelles Erdgas könne sowieso nur deshalb mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien konkurrieren, weil die Industrie tonnenweise radioaktiven Abfall billig entsorgen darf, tritt Jed Thorp, Programmleiter beim Ohio-Ableger der Umweltorganisation Sierra Club, der Behauptung, unkonventionelles Erdgas sei preiswert, entgegen. [2]

Vergleichbar damit, daß die Betreiber von Atomkraftwerken bei einem schwerwiegenden Unfall nicht für die volle Schadenssumme aufkommen müssen, sondern dies die Gesellschaft bezahlen lassen, stellt die Befreiung der unkonventionellen Gasförderung von Umweltauflagen eine indirekte Subventionierung dar.

Laut der deutschen Strahlenschutzverordnung müssen Schlämme und Ablagerungen aus der Erdöl- und Erdgasindustrie behördlich überwacht werden. Das gilt aber nicht für den Flowback, obgleich dieser ebenfalls NORM-Partikel enthalten kann. Deren Radioaktivität ist gering, aber sie ist vorhanden und liegt über der natürlichen Bodenbelastung von rund 0,03 Becquerel pro Gramm, wie in einem Beitrag für "Planet Wissen" des WDR berichtet wird. Laut dessen Energieexperten Jürgen Döschner hat der Erdöl- und Erdgaskonzern Exxon im Jahr 2007 die mittlere Belastung der NORM-Abfälle seiner Branche mit 88,5 Becquerel pro Gramm angegeben. [3]

Es wurden schon ernstzunehmende Studien veröffentlicht, in denen aufgezeigt wird, daß bereits eine sehr geringe Strahlenexposition Zellwucherungen (Krebs) auslösen kann, auch wenn das statistisch gerechnet nur in wenigen Fällen dazu kommt. (Beim Russisch-Roulette mit nur einer Kugel im Revolver hat man auch meistens Glück ...)

Allerdings können sich die beim Fracking an die Oberfläche beförderten NORM-Partikel anreichern. Sie akkumulieren beispielsweise an bestimmten Stellen der Fördergeräte und werden dann als TENORM-Partikel bezeichnet. Die Buchstaben T und E stehen for "technologically enhanced" (technologisch angereichert). Da über ein und dasselbe Bohrloch viele Male gefrackt wird, sammeln sich die radioaktiven Teilchen dort um so mehr an. Deswegen ist der Bohrschutt in der Regel am stärksten radioaktiv belastet.

Bisher wurde in den USA der Zusammenhang zwischen Fracking und Radioaktivität einigermaßen unter der Decke gehalten. Das ändert sich zur Zeit. Im Zuge einer rasant wachsenden Bewegung gegen das Fracking, die bereits als "Flächenbrand" bezeichnet wird, [4] haben sich Umweltgruppen und Bürgerinitiativen des Themas angenommen und verfolgen mit Argusaugen auch die Gesetzesinitiativen auf Bundes- und Staatsebene. Denn dort werden die Weichen gestellt, damit die Industrie die Abhängigkeit der Vereinigten Staaten von Energieimporten zu verringern hilft - zu Lasten der Bevölkerung, die inzwischen merkt, wie nachhaltig ihre Umwelt durch die Gasförderung Schaden erleidet. Sollte der naheliegende Fall eintreten und die USA beim Fracking zum Vorbild der EU werden, wäre die hiesige Bevölkerung vergleichbaren Konfrontationen durch ihre Regierungen und Unternehmen ausgesetzt.

Davon wissen die Einwohner des US-Bundesstaats Ohio ein Lied zu singen. Damit es kein Schwanengesang wird, haben sie sich zu zahlreichen Initiativen zusammengeschlossen und zeigen Stärke. Die Proteste kommen aus der Mitte der Gesellschaft. Umweltschützer kritisieren einen ursprünglich an einen Haushaltsvorschlag angehängten, inzwischen aber davon losgelösten Gesetzentwurf von Gouverneur John Kasich, weil ihrer Einschätzung nach darin keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor schwachradioaktivem Abfall (low-level radioactive waste - LLRW) aus der Öl- und Gasindustrie ergriffen werden. Am 30. Juni soll über den Gesetzesvorschlag entschieden werden.

Demnach sollen in Ohio NORM-Partikel aus dem Bohrschutt oder dem Flowback entweder auf dem Bohrgelände selbst bleiben oder zu einer der 39 Müllkippen innerhalb des Bundesstaats gebracht werden. Dort würden dann selbst die stärker strahlenden TENORM-Partikel aus den Bohrschlämmen landen, sofern sie den zulässigen Grenzwert für radioaktives Material nicht überschreiten. Strahlt der Abfall stärker, darf anderes Material hinzugenommen werden, so daß die Gesamtmenge unter dem Grenzwert bleibt!

Vanessa Pesec, Vorsitzende des Fracking ablehnenden Network for Oil and Gas Accountability and Protection, macht darauf aufmerksam, daß durch die neue Gesetzgebung ein großer Teil des radioaktiven und giftigen Materials von jeglicher Überprüfung ausgenommen würde. Schlimmer noch, meint Alison Auciello von der Organisation Food & Water Watch, die Behörden Ohios erweckten sogar den falschen Eindruck, als sorgten sie dafür, daß der schwachradioaktive Abfall nicht auf herkömmlichen Müllkippen landet. Und Terry Lodge, Anwalt von Food & Water Watch, kritisiert, daß der radioaktiv kontaminierte Abfall als Bohrschutt deklariert wird, um ihn kostengünstig auf normalen Müllkippen verbringen zu dürfen. [5]

"Die radioaktive Strahlung im Schiefergas-Bohrschutt ist äußerst besorgniserregend", bestätigt Chris Borello von der Bürgerinitiative Concerned Citizens of Stark County. "Ob es nun in die Bohrlöcher gefüllt, auf Müllkippen verbracht oder von Kläranlagen in die Oberflächengewässer von Ohio geleitet wird, unser Bundesstaat wurde anscheinend als regionale Strahlungsopferzone ausgesucht." Dadurch werde die Gesundheit der Bevölkerung dauerhaft gefährdet. [5]

Die Umweltschützer Ohios rechnen damit, daß die NORM-Partikel auf den Müllkippen vom Regenwasser ausgewaschen werden, in die Sammler gelangen und schließlich von den Betreibern der Müllkippe den örtlichen Kläranlagen zugeführt werden. Die verfügen aber in der Regel über keine oder nur begrenzte Möglichkeiten, radioaktive Substanzen zurückzuhalten, was bedeutet, daß NORM-Partikel über den Umweg Müllkippe und Klärwerk doch wieder in die Fließgewässer wandern.

Das Auswaschen der NORM- bzw. TENORM-Partikel durch den Regen hat zur Folge, daß die radioaktiven Teilchen, die vorher durch die Vermischung mit nichtstrahlendem Material "erfolgreich" unter den Grenzwert gedrückt wurden, nun erneut akkumulieren, so daß der Grenzwert wieder überschritten wird. Außerdem ist davon auszugehen, daß in den Müllkippen, selbst wenn die TENORM-Partikel mit den hinzugemischten Substanzen chemisch fest verbunden bleiben würden, dauerhaft das radioaktive Gas Radon freisetzen. Das ist schwerer als Luft und würde sich in den örtlichen Senken absetzen.

Zwar wird in New Jersey selbst nicht gefrackt, dennoch sind die Einwohner von den Umweltfolgen des Frackings betroffen, weil die Gasförderunternehmen aus dem benachbarten Pennsylvania ihren Abfall, der teilweise eine über dem zulässigen Grenzwert liegende radioaktive Belastung besaß, zu mindestens drei Mülldeponien dieses Bundesstaats brachten. Dort will nun ein Zusammenschluß von Umweltgruppen erreichen, daß die Staatsregierung von New Jersey ein Gesetz zum Verbot der Einfuhr von Fracking-Abfall verabschiedet. Ein "Fracking Waste Ban Bill" war sogar schon beschlossen worden, sein Inkrafttreten wurde aber von Gouverneur Chris Christie im September 2012 per Veto verhindert. Nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Kammern könnte dieses Veto aufheben. So etwas ist noch niemandem gelungen, doch die Ablehnung des Frackings ist inzwischen so verbreitet, daß die Erfolgschancen steigen. New Jersey darf nicht zur Mülldeponie anderer Bundesstaaten werden, lautet die Forderung von Zivilgesellschaft und mittlerweile auch Teilen der Politik. [6]

Im Bundesstaat New York, von dem eine starke Anti-Fracking-Bewegung ausgeht, haben bereits mehrere Counties (Westchester, Putnam, Nassau, Suffolk, Orange und Ulster) zum Schutz ihres Trinkwassers ein Verbot der Aufnahme von Fracking-Abfall beschlossen; in anderen Counties (Rockland) wird noch über eine entsprechende Gesetzgebung verhandelt. [7]

Die regen Aktivitäten auf kommunaler, relativ bürgernaher Ebene haben ihren guten Grund. Die Bevölkerung bekommt den giftigen Frackingschmutz quasi aufs Brot geschmiert. Die Unternehmen wissen nicht, wohin mit den gewaltigen Mengen an NORM-haltigen Fracking-Brauchwasser und versprühen es manchmal sogar in der Landschaft - unter dem Vorwand der Staubbekämpfung, wobei der Staub von ihnen selber produziert wird, - und manchmal in besiedelten Gebieten. Ellen Weininger von der Umweltinitiative Grassroots Environmental Education berichtet:

"Die Entsorgung von hochkontaminierten, radioaktiven Brauchwasser der Gasförderung, Bohrschutt und Schlämmen stellt eine akute Gesundheitsgefahr für alle New Yorker dar. Der Abfall aus den Hydrofracking-Operationen von Pennsylvania und den aktiven, kleinvolumigen Gasbohrlöchern in New York wird gegenwärtig auf New Yorks Straßen zum Enteisen und zur Staubeindämmung versprüht sowie von den Müllkippen und Klärwerken New Yorks angenommen. Wegen der laschen Kontrolle durch den Bundesstaat und mangelnder Bundes- und Staatsauflagen springen die örtlichen Behörden ein, um ihre Einwohner vor den gefährlichen Belastungen zu schützen." [7]

Während der Amtszeit von US-Präsident George W. Bush und Vize-Präsident Dick Cheney, eines ehemaligen Managers der Erdölgesellschaft Halliburton, wurde der verharmlosend zum "Industrieabfall" deklarierte Müll aus der Erdgasförderung von den Bestimmungen des Trinkwasserschutzgesetzes (Drinking Water Act), des Lufreinhaltegesetzes (Clean Air Act) und des Gesetzes für den Umgang mit hochtoxischen Abfällen (Superfund Act) ausgenommen. Das hatte unter anderem zur Folge, daß die Unternehmen keine Rechenschaft über Handhabung, Lagerung, Behandlung und Verbleib des Abfalls abgeben mußten. So entglitten die NORM-Partikel eine Zeitlang nicht nur den Filtern der Klärwerke, sondern auch der öffentlichen Aufmerksamkeit. Noch immer bleibt es den unteren administrativen Ebenen überlassen, Schutzmaßnahmen vor der großflächigen Verschmutzung der Umwelt durch festen und flüssigen Fracking-Abfall zu ergreifen.

Wer noch immer glaubt, daß so ein freizügiger Umgang mit potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen in der vermeintlich umweltbewußten EU niemals vorkommen wird, vernachlässigt bei dieser Einschätzung das starke Interesse von Politik und Wirtschaft an einem Freihandelsabkommen mit den USA und den damit einhergehenden Verpflichtungen. Die Fracking-Freigabe könnte zur Verhandlungsmasse der Brüsseler Bürokratie gehören. Die EU ist zwar in mancher Hinsicht dirigistischer als die USA, es geht aber in dem Abkommen um Angleichung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in beiden Wirtschaftsräumen, und Freizügigkeit könnte bedeuten, daß die Unternehmen auch in der EU in Zukunft weniger Rücksicht auf Umwelt- und Sozialstandards nehmen müssen.

Die Beispiele für radioaktive Kontaminationen der Umwelt in den USA lassen sich nicht unmittelbar auf die Bedingungen, unter denen gegebenenfalls in Zukunft in der Europäischen Union gefrackt werden darf, übertragen. Doch hier werden Mechanismen des Zusammenspiels zwischen Administration und Wirtschaft deutlich, die nicht auf Ohio, New Jersey, New York oder die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika beschränkt sind, sondern allgemeingültigen Charakter haben und im Ergebnis auf ein höheres Maß an Verfügungsgewalt hinauslaufen. Vor diesem Hintergrund hat die zunehmende Verseuchung von Luft, Boden und Wasser durch radioaktive Partikel aus der Förderung von unkonventionellem Erdgas durchaus Methode.


Fußnoten:

[1] http://www.tni.org/sites/www.tni.org/files/download/ceta-fracking-briefingen.pdf

[2] http://ecowatch.com/2013/ohio-landfills-radioactive-fracking-waste/

[3] http://www.planet-wissen.de/natur_technik/atomkraft/atommuell/erdoel.jsp

[4] http://ecowatch.com/2013/influence-grassroots-anti-fracking-movement-like-wildfire/

[5] http://ecowatch.com/2013/ohio-remains-nations-radioactive-fracking-waste-sacrifice-zone/

[6] http://www.njspotlight.com/stories/13/06/18/overturn-christie-veto-environmentalists-urge-keep-nj-free-of-fracking-waste/

[7] http://ecowatch.com/2013/county-bans-radioactive-fracking-waste/


Eine Auswahl an jüngeren Berichten der Schattenblick-Redaktion zum Thema Fracking:

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UMWELTLABOR/275: Unbarmherzig, unbedacht - Fragen an das Fracking (SB)
UMWELTLABOR/276: Unbarmherzig, unbedacht - Folgen unausbleiblich (SB)
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LAIRE/1294: Konzernmacht - Werden Fracking-Gesetze in Deutschland gefrackt? (SB)

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RESSOURCEN/141: Strahlengefahr durch Fracking? (SB)
RESSOURCEN/142: Folgen des Frackings unerforscht - Beispiel durchlässige Bohrwände (SB)
RESSOURCEN/143: Hoher Wasserverbrauch bei Förderung von Schiefergas (SB)
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20. Juni 2013