Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → TICKER


ATOM/149: Halbwertzeit - Bemessungswillkür ... (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) - 7. März 2018

BBU kritisiert fehlende Eichpflicht für Geräte zur Messung von Radioaktivität


(Bonn / Stuttgart, 07.03.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisiert mit Nachdruck die fehlende Eichpflicht für Geräte zur Messung von Radioaktivität. Dem BBU liegen (über seine Mitgliedsgruppe Initiative AtomErbe Obrigheim s.u.) Informationen vor, dass die "Freimessung" von radioaktivem Material aus dem Abbau von Atomkraftwerken in Baden-Württemberg mit Messgeräten vorgenommen wird, die nicht geeicht sind. Hintergrund ist, dass eine Eichung nicht vorgeschrieben ist. Der BBU wird beim Bundesumweltministerium nachfragen,ob die Überprüfung des Abbaumaterials von Atomanlagen in anderen Bundesländern mit geeichten Messgeräten vorgenommen wird.

Mit der sogenannten Freimessung soll festgestellt werden, ob der Müll nur relativ gering radioaktiv belastet ist und nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht fällt. Er könnte dann auf eine Deponie oder in eine Verbrennungsanlage gebracht werden oder er wäre sogar als Recycling-Material frei verwertbar. Damit würden, so die Sorge des BBU,die immer noch darin enthaltenen radioaktiven Stoffe beliebig und unkontrollierbar in die Umwelt verteilt.

Fehlende Eichpflicht ist unverständlich

Bekannt ist, dass jeder Strom- oder Wasserzähler geeicht sein muss. "Dass es diese Vorschrift für die Messung von ionisierender Strahlung nicht gibt, ist unverständlich. Schließlich geht es dabei um gesundheitsschädliche Stoffe" meint BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Insgesamt sind mehrere Millionen Tonnen aus dem schon laufenden und noch kommenden Abbau der Atomkraftwerke in Deutschland zu erwarten. Angesichts dieser Massen ist es unabdingbar, eine möglichst genaue Messung der Radioaktivität durchführen zu können. Um das Vorgehen bei der "Freimessung" zu versachlichen, hält der BBU eine Prüfung der Eichpflicht für Geräte zur Messung der Radioaktivitätskonzentrationen für erforderlich.

Eine weitere Forderung des BBU ist, dass die gesamte "freigemessene" Abbaumasse am Standort der abgebauten Atomanlagen verbleibt. Es darf keine Verteilung auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung erfolgen, bis klar ist, wie viel Radioaktivität am Ende insgesamt darin enthalten und dies für die Bevölkerung nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt darf nicht immer weiter erhöht werden. Aus diesem Grund fordert der BBU auch die sofortige Stilllegung der noch laufenden Atomkraftwerke und Uranfabriken.

7 Jahre Fukushima - Demonstration zum AKW Neckarwestheim

Am Sonntag (11. März) ist der 7. Jahrestag des Beginns der Atomkatastrophe in Fukushima (Japan). Bundesweit finden an diesem Wochenende zahlreiche Gedenk- und Protestveranstaltungen statt. In Baden-Württemberg führt z. B. am Sonntag eine Demonstration zum Atomkraftwerk Neckarwestheim. Beginn ist um 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim (Neckar). Bürgerinitiativen und Umweltverbände, darunter auch der BBU, rufen zur Teilnahme auf.

Weitere Informationen:
https://www.endlich-abschalten.de

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

*

Initiative AtomErbe Obrigheim - Pressemitteilung vom 1. März

AKW Obrigheim: Messgeräte für die Freimessung sind nicht geeicht


Die Mitglieder der Initiative AtomErbe Obrigheim sind sich einig, dass EnBW, der Betreiber des Atomkraftwerks Obrigheim (KWO), bei den Transporten der hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente von Obrigheim nach Neckarwestheim großes Glück hatte, dass nichts Nennenswertes passiert ist. Bleiben wird die Sorge, ob das unterirdische Zwischenlager am AKW Neckarwestheim auf längere Sicht standhält, denn es steht in einem Karstgebiet mit löchrigem Untergrund, der durch Grundwasserbewegungen immer weiter ausgehöhlt wird.

Auch wenn jetzt kein hochradioaktiver Atommüll mehr in Obrigheim ist, muss der mittel-und schwachradioaktive Atommüll aus dem Abbau des Kraftwerks in Gebäuden des KWO aufbewahrt werden, bis ein anderes Lager zur Verfügung steht. Den größten Teil der Kraftwerksmasse will EnBW aber komplett loswerden. Dazu wird die sog. Freimessung durchgeführt, mit der festgestellt werden soll, ob der Müll nur gering radioaktiv belastet ist. Dann könnte er auf eine Deponie (z. B. nach Buchen-Sansenhecken) oder in eine Verbrennungsanlage (z. B. ins Müllheizkraftwerk in Mannheim) gebracht werden oder er wäre sogar als Recycling-Material frei verwertbar. Damit würden die immer noch darin enthaltenen radioaktiven Stoffe beliebig und unkontrollierbar in die Umwelt verteilt.

Nach Informationen, die der Initiative AtomErbe Obrigheim vorliegen, sind die Geräte, mit denen die "Freimessung" durchgeführt wird, nicht geeicht und es gibt keine Verpflichtung, dass diese Geräte zur Messung von Radioaktivität geeicht sein müssen. Allgemein bekannt ist, dass jeder Strom- oder Wasserzähler geeicht sein muss. Auch Abfüllgeräte, z. B. für Milch, unterliegen einer Eichpflicht. "Dass es diese Vorschrift für die Messung von Radioaktivität zur Freimessung nicht gibt, ist unverständlich. Es erklärt aber möglicherweise, warum eine Kontrollmessung der Abfälle auf der Deponie nicht vorgesehen ist" meint Gertrud Patan von der Initiative AtomErbe Obrigheim.

Allein in Baden-Württemberg sind etwa eine Million Tonnen radioaktiv belasteterAbbaumaterialien aus den Atomkraftwerken zu erwarten. Um das Vorgehen bei der "Freimessung" zu versachlichen, fordert die Initiative eine Eichpflicht für Geräte zur Messung der Radioaktivitätskonzentrationen in den Materialien. Eine weitere Forderung ist, dass die gesamte "freigemessene" Abbaumasse am Standort verbleibt und keine Verteilung auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung erfolgt, bis klar ist, wie viel Radioaktivität am Ende insgesamt darin enthalten und dies für die Bevölkerung nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt darf nicht immer weiter erhöht werden.

Info:
www.atomerbe-obrigheim.de

*

Quelle:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Telefon: 0228/21 40 32, Fax: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang