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WALD/073: Hambacher Forst - Rechtsscharaden (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 28. November 2013

Braunkohlentagebau Hambach: BUND beendet Rechtsstreit

"Kumpanei aus Bergbau und Naturschutzbehörden"



Düsseldorf, 28.11.2013 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beendet vorerst den Rechtsstreit gegen den Braunkohlentagebau Hambach. Im Verfahren um die Zulassung des Hauptbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus bis zum Jahr 2014 hatte das Verwaltungsgericht Aachen die BUND-Klage am 5. September 2013 aus formalen Gründen abgewiesen. Da die zuständigen Naturschutzbehörden im Nachgang zu dieser Entscheidung weit reichende Ausnahmen vom gesetzlichen Artenschutz erteilten, hat der Umweltverband jetzt entschieden, nicht weiter eine Berufungszulassung betreffend die Hauptbetriebsplanzulassung anzustreben. Der BUND werde aber die weiteren Vorgänge prüfen und behält sich anderweitige Rechtsmittel vor.

"Während der Naturschutzminister Johannes Remmel die immer länger werdenden Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten beklagt, erteilen die Naturschutzbehörden vor Ort die von RWE Power zur Fortführung des Tagebaus dringend benötigten Ausnahmegenehmigungen zur Tötung seltener Fledermäuse und Vögel", kritisierte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. "Das hat mit einer konsistenten Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt nichts zu tun."

Trotz der Beendigung des Verfahrens sieht sich der BUND in seiner Rechtsauffassung von der Rechtswidrigkeit der Hauptbetriebsplanzulassung bestätigt. Der Genehmigungsbescheid vom 30. November 2011 war dem BUND ein Jahr später am 29.11.2012 vom Bergamt übermittelt worden. Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange hatte der BUND am 20. Dezember 2012 Klage eingereicht. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen wies diese am 5. September zurück. Begründet wurde die Entscheidung mit der vermeintlich fraglichen Klagebefugnis des BUND. Sollte das Klagerecht dennoch bestehen, sei es jedenfalls "verwirkt", da der BUND seine Rechtsposition zu spät geltend gemacht habe.

Erst nachdem der BUND die Klage eingereicht hat, beantragte die RWE Power AG bei den unteren Landschaftsbehörden des Kreises Düren und des Rhein-Erft-Kreises die umfassenden artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Fortführung der Rodungsarbeiten im Hambacher Wald. Diese wurden im Oktober 2013 erteilt. "Damit wird nachträglich bestätigt, dass RWE Power mit den Rodungen in der Periode 2012/2013 gegen artenschutzrechtliche Verbote verstoßen hat. Doch recht haben und recht bekommen, sind insbesondere wenn es um Bergbauinteressen geht, leider immer noch zweierlei", sagte der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. Die unersetzbaren Wälder im Geltungsbereich des aktuellen Hauptbetriebsplanes hätten wegen dieser "Kumpanei aus Bergbau und Naturschutzbehörden" leider nicht mehr gerettet werden können, da bereits "Fakten mit der Kettensäge" geschaffen worden seien.


Alle Infos:
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/braunkohle/tagebaue_im_rheinland/tagebau_hambach/bund_klage_20122013/

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Quelle:
Presseinformation, 28.11.2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2013