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EUROPA/167: Ballastwasserkonvention tritt 2017 in Kraft (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Montag, 12. September 2016 / Wasser & Meere

Ballastwasserkonvention tritt 2017 in Kraft


Ab 8. September 2017 gibt es ein neues Instrument zur Bekämpfung invasiver Arten in der Meeresumwelt: Das Internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (BSH). Finnland ist der Konvention letzten Donnerstag beigetreten.

Schiffe nehmen Ballastwasser auf, um stabiler im Wasser zu liegen. Durch den weltweit steigenden Schiffsverkehr gelangen immer mehr gebietsfremde Arten in Gegenden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen, und schaden den dortigen Ökosystemen.

Gemäß der Ballastwasserkonvention BSH (englisch: International Convention for the Control and Management of Ships' Ballast Water and Sediments - BWM) muss die Schiffsbesatzung das Ballastwasser vor der Abgabe in die Meeresumwelt so säubern, dass ein in dem Übereinkommen vorgeschriebener Standard (Regel D-2 des Ballastwasser-Übereinkommens [1]) erreicht wird. Dadurch sollen beispielsweise kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime, die im Ballastwasser vorkommen, unschädlich gemacht werden, bevor das Wasser anderenorts abgelassen wird. Außerdem muss jedes Schiff über einen Ballastwasserbehandlungsplan sowie über ein internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung verfügen und ein Ballastwasserbehandlungstagebuch führen.

Mit dem Beitritt Finnlands haben ausreichend Staaten, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 35 Prozent des Bruttoraumgehalts der Handelsflotte der Welt ausmachen, ratifiziert. Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt in zwölf Monaten in Kraft. Noch im Februar fehlten an dieser vorgegebenen Prozentzahl wenige Punkte (siehe EU-News 18.02.2016) [2], obwohl in der EU-Verordnung zur Kontrolle, Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten [3] von 2014 die Mitgliedstaaten schon aufgefordert wurden, die Ballastwasserkonvention zu ratifizieren.

Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen bereits 2013 beigetreten. Das damit verknüpfte deutsche Ballastwasser-Gesetz [4] und die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) [5] legen fest, wie hierzulande mit dem Ballastwasser verfahren werden soll. Mit dem Inkrafttreten des BSH werden diese Regeln anwendbar. [jg]


Die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO über den Beitritt Finnlands: Pressemitteilung
http://www.imo.org/en/MediaCentre/PressBriefings/Pages/22-BWM-.aspx

Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie: Hintergrundinformationen
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/Ballastwasser/

[1] http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/Ballastwasser/Regel_D-2_Standard.pdf
[2] http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/wasser-meere/3596-ballastwasserkonvention-ratifizierungsquote-fast-erreicht
[3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R1143
[4] http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/Ballastwasser/Ballastwasser-Gesetz.pdf
[5] http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umweltschutz/Ballastwasser/SeeUmwVerhV.pdf

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Quelle:
EU-News, 12.09.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2016

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