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MELDUNG/011: Werraversalzung. Fortsetzung der Laugenversenkung - Soll übererfüllt (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 1. Dezember 2011

Werraversalzung

Fortsetzung der Laugenversenkung - Soll übererfüllt


Pünktlich zum Monatsende hat das Regierungspräsidium Kassel der K+S Kali GmbH die Fortsetzung der Laugenversenkung gestattet. In den Jahren 2012 und 2013 darf das Unternehmen sogar 30 Prozent mehr Abwasser versenken als beantragt, im ganzen Genehmigungszeitraum beträgt die Zugabe immerhin noch 15%. Der Regierungspräsident hat damit sein Soll übererfüllt.

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hatte als zuständige Fachbehörde zuletzt dringend vor einer Fortsetzung der Laugenversenkung gewarnt, weil eine Vernichtung von Trinkwasservorkommen nicht auszuschließen sei. Ein vom Umweltministerium angefordertes Rechtsgutachten hatte schon im Jahre 2008 die Möglichkeit einer sofortigen Untersagung eröffnet. Vor wenigen Wochen waren in der Nähe der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Gerstungen Abwässer nachgewiesen worden. Seitdem ist eine Versalzung des Trinkwassers dort konkret zu befürchten.

Schon im Vorfeld der Genehmigung mussten die Anrainer von Werra und Weser mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass die Genehmigungsbehörde kein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen wollte. Den Anrainern, insbesondere den Unterliegen an der Weser, ist wieder einmal das Recht auf gleichberechtigte Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Weser verwehrt worden. Dass die neue Genehmigung zur Laugenversenkung zunächst im Jahre 2015 enden soll, kann die betroffenen Anrainer nicht beruhigen. Zu häufig sind der K+S Kali GmbH Genehmigungen "scheibchenweise" erteilt worden. Schon jetzt fordern die Gewerkschaften für den Arbeitgeber, die Laugenversenkung auch über das Jahr 2015 hinaus fortsetzen zu dürfen.

"Für uns ist die neu erteilte Genehmigung kein "kleiner Schritt in die richtige Richtung". Wir sehen darin vielmehr eine Missachtung der Anliegerinteressen und eine Rechtsverletzung, die für den Kalihersteller an der Werra nur Rechtsunsicherheit bedeuten kann.", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.


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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 01.12.2011
Tel. 05545/95 01 08
E-Mail: WWA.eV@web.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2011