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MELDUNG/112: Wasserwirtschaft begrüßt Entschließung des Europäischen Parlaments zu TISA (AÖW)


Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung - 9. Februar 2016

Wasserwirtschaft begrüßt Entschließung des Europäischen Parlaments zu TISA


Die öffentliche Wasserwirtschaft begrüßt letzte Entschließung des Europäischen Parlaments zu Freihandelsabkommen und sieht darin ein Bekenntnis der Abgeordneten zu Gemeinwohlaufgaben in öffentlicher Hand.

Berlin. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW) begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TISA). Für die AöW ist erfreulich, dass das Parlament in der Entschließung die Ausnahme von derzeitigen und künftigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (u.a. die Wasserversorgung und Gesundheits- und Sozialdienste) von den Verpflichtungen zum Marktzugang fordert.

"Was in sperriger Parlamentssprache auf 24 Seiten zu lesen ist, werten wir als ein Bekenntnis zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand, zum Gemeinwohl und zur kommunalen Selbstverwaltung", erklärte die Geschäftsführerin der AöW Christa Hecht. "Wir sehen damit auch, dass Möglichkeiten zu einem Verlassen des Liberalisierungskurses der EU-Kommission aufgezeigt werden", so die AöW weiter.

Wichtig ist darin auch, dass sogenannte Stillstand- und Sperrklauseln für die Verpflichtungen zum Marktzugang für sensible Bereiche wie die Vergabe öffentlicher Aufträge abgelehnt werden und ausreichende Flexibilität ermöglicht werden soll, um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wieder unter die Kontrolle des öffentlichen Sektors zu bringen.

Der Vorschlag des Parlaments, eine unmissverständliche "Goldstandard"-Klausel für TISA und alle Handelsabkommen festzulegen, die für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gelten soll, lässt erkennen, dass auch das Parlament den bisherigen Versprechungen der Kommission nicht traut, wonach sie die öffentlichen Dienstleistungen nicht einer weiteren Marktöffnung aussetzen wollen.

Wenn das Parlament in dieser Entschließung fordert, dass die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Parlamente, lokalen und regionalen Behörden einbeziehen und konsultieren sollen, so wird daraus zu recht der Unmut über die Informationspolitik zu den Freihandelsabkommen deutlich, so die AöW.

Zusammenfassend beurteilt die AöW die Entschließung aus der Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft zwar in einigen Teilen als sehr allgemein, hebt jedoch insbesondere den Schlusssatz im Punkt iii hervor, in dem gefordert wird, dass alle Änderungen im Schutzniveau für Verbraucher- und Arbeitnehmer, Gesundheit- und Umwelt in der EU nur zu einer Verbesserung und niemals zu einer Verschlechterung führen dürfen.


Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Zuletzt geändert am: 09 Feb 2016 um 8:17

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Quelle:
Pressemitteilung, 09.02.2016
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2016

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