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MELDUNG/138: Weltwassertag, 22. März - Kritik an Bayerns Wasserpakt (BN)


BUND Naturschutz in Bayern e.V. - München, 21. März 2017

BN-Kritik am Wasserpakt: Freiwilligkeit löst das Problem nicht


Anlässlich des Weltwassertags am 22. März bilanziert der BUND Naturschutz in Bayern, dass die Wasserqualität in Bayern nicht ausreichend ist. Daten der Ministerien zeigen das erschreckende Ergebnis, dass lediglich an der Hälfte der Grundwassermessstellen in den einzelnen Regierungsbezirken die Nitratwerte unter dem Wert von 25mg/Nitrat pro Liter liegen. An 15-20 Prozent der Messstellen wird der Grenzwert von 50mg/l überschritten.

Diese Entwicklung zeigt einen langfristigen Trend auf. Nitrat aus Überdüngung in der Vergangenheit landet oft erst Jahrzehnte später in den grundwasserführenden Schichten. Wo das geschieht, müssen Brunnen neu gebohrt oder das Nitrat kostenaufwändig aus dem Wasser entfernt werden. Dadurch entstehen der Allgemeinheit hohe Kosten.

"Mit freiwilligen Maßnahmen alleine wird es weiterhin nicht gelingen, unser Grundwasser und die Bäche und Seen in Bayern sauber zu halten", so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender. "Selbst die freiwillige Einrichtung minimaler Uferstreifen ist in der Fläche gescheitert, mit dem Ergebnis der weiteren massiven Gewässerbelastung", so Weiger.

"Bodenerosion und damit Stickstoff- und Phosphoreinträge in Vorfluter und Gewässer sind ein weiteres Problem. Es müssen endlich die gesetzlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden. Denn nach wie vor blockiert die bayerische Staatsregierung und die Landtagsmehrheit die im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verbindlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite", so Richard Mergner BN Landesbeauftragter.

"Der BN fordert eine Erweiterung der Wasserschutzgebiete, verbindliche Beschränkungen der Düngung in besonders belasteten Gebieten, Pufferstreifen an wasserführenden Gräben und Bächen, sowie rechtliche Möglichkeiten für Gemeinden, den Zubau neuer Mastställe mit hohem Gülleanfall zu untersagen", so Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin. "Bayern braucht auch ein Gesetz zum Schutz von Wiesen und Weiden, das nicht von der Förderpolitik abhängig ist, und muss sich endlich dafür einsetzen, die Agrarförderung umzubauen, damit nicht die größten Landwirtschaftsbetriebe, sondern die umweltverträglich wirtschaften Bauern für Ihre Leistung entlohnt werden," so Ruppaner.

In der Gesamtbilanzierung der deutschen Landwirtschaft liegt der Stickstoffüberschuss pro Hektar immer noch weit über dem 2010 in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten 80 kg N/ha. Die Ursachen liegen auch in der Exportausrichtung der EU Agrarpolitik, die die Landwirte in die Intensivierungsfalle treibt. Immer größere Tierbestände auf Basis von Futterzukauf und die Düngung auf immer höhere Erträge am Acker und im Grünland verursachen auch höhere Nährstoffeinträge. Die Intensivlandwirtschaft führt zu Belastungen der Umwelt, insbesondere in Gebieten mit durchlässigen Böden, hohen Viehbesatzdichten und zusätzlichen Biogasanlagen.

Nach Berechnungen der Universität Hohenheim wird bei Anrechnung der pflanzlichen Gärreste in 5,7% der bayerischen Gemeinden der Schwellenwert der Düngeverordnung von 170 kg N/ha überschritten. Dies sind 4,6 Millionen kg N, für deren sachgerechte Ausbringung mindestens 25 000 ha Fläche außerhalb der Belastungsgebiete erforderlich sind.

Bislang mussten die pflanzlichen Gärreste aus Biogasanlagen nicht in die Bilanzierung organischer Dünger miteinbezogen werden.


Bildunterschrift der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildung der Originalpublikation:
Anzurechnender N-Anfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (Jahr 2010) und Gärresten pflanzlicher Herkunft (Jahr 2011) auf Gemeindeebene;Quelle: Wüstholz, Auburger, Bahrs in Bayerisches Landw. Wochenblatt Nr. 34 vom 22.8.2014, S.35

Anhang 1: Belastung der Grundwassermesstellen in Bayern mit Nitrat
https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2017/Landwirtschaft_und_Gentechnik/Nitratbelastung_Grundwassermessstellen-

Anhang 2: Anzurechnender N-Anfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (Jahr 2010) und Gärresten pflanzlicher Herkunft (Jahr 2011) auf Gemeindeebene;Quelle: Wüstholz, Auburger, Bahrs in Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt Nr. 34 vom 22.8.2014, S.35
https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2017/Landwirtschaft_und_Gentechnik/Stickstoff-Anfall.png

https://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-029-17-Wasserschutz-in-Bayern-braucht-besseres-Ordnungrecht.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 21.03.2017
Herausgeber:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0941/297 20-0, Fax 0941/297 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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