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MASSNAHMEN/123: Ermittlung von Überschwemmungsgebieten (Stadt Braunschweig)


Braunschweig - Pressemitteilung von Donnerstag, 7. Mai 2009

Überschwemmungsgebiete für Wabe und Mittelriede ermittelt


Braunschweig. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat für Wabe und Mittelriede das Gebiet ermittelt, in dem ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (so genanntes "HQ100") zu erwarten ist. Die so entstandenen Arbeitskarten wird das Land Niedersachsen in den nächsten Wochen in seinem Ministerialblatt veröffentlichen. Danach werden die Arbeitskarten in der Abteilung Umweltschutz einen Monat lang öffentlich ausgelegt und auch in den Internetauftritt der Stadtverwaltung gestellt.

Die Arbeitskarten sind Grundlage für die Ausweisung des Überschwemmungsgebiets, das der Rat durch eine Verordnung festlegt. Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens werden zuvor die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange wie Behörden, Verbände und Vereine, die betroffenen Stadtbezirksräte und die politischen Gremien der Stadt informiert. Anschließend werden die im Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken bei einem Erörterungstermin abgewogen. Dies kann in Teilbereichen zu einer Veränderung der vom NLWKN ermittelten Grenzen führen. Abschließend legt der Rat der Stadt die endgültige Grenze des Überschwemmungsgebietes fest. Auf den Beginn der öffentlichen Auslegung wird die Stadtverwaltung durch die amtlichen Bekanntmachungen sowie eine Pressemitteilung hinweisen.

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im niedersächsischen Ministerialblatt dürfen im Überschwemmungsgebiet keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen bedürfen dann einer wasserrechtlichen Genehmigung. Diese darf nur erteilt werden, wenn zum Beispiel verloren gehender Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen und hochwasserangepasst gebaut wird. Ebenfalls der Genehmigung bedürfen der Umbruch von Grünland (Erosionsgefahr), die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche sowie Baum- und Strauchpflanzungen.

Die Festlegung der Überschwemmungsgebiete wurde erforderlich, nachdem der Bund mit dem Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahre 2005 nach der Flutkatastrophe an der Elbe neue Regelungen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorgegeben hatte. Das Gesetz sieht insbesondere vor, für alle Gewässer mit einem mehr als geringfügigen Schadenspotenzial bis Mai 2012 Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Im Stadtgebiet von Braunschweig fallen darunter Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede. Für die Schunter sind diese Gebiete bereits definiert, die Arbeitskarten für die Oker sind noch in Arbeit.

Die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet dient dem Erhalt der Fläche als Rückhaltefläche für den Hochwasserabfluss. Dem Entstehen neuer Gefahrenpunkte im Falle eines Hochwassers soll dadurch vorgebeugt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung von Donnerstag, 7. Mai 2009
Stadt Braunschweig
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2009