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RECHT/045: Was bringt die neue Trinkwasserverordnung? (Stadt Münster)


Stadt Münster - Pressemitteilung von Montag, 28. November 2011

Was bringt die neue Trinkwasserverordnung?

Gesundheitsamt hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt / Meldevordruck im Internet


Münster (SMS) Wer fällt unter die neue Trinkwasserverordnung und was haben Betroffene zu veranlassen? Das Gesundheitsamt hat die wesentlichen Informationen zusammengestellt. Sie stehen im Internet-Portal der Stadt auf der Homepage des Amtes (www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt). Zugleich findet man dort einen Vordruck, mit dem sogenannte "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung" dem Gesundheitsamt gemeldet werden, und ein Verzeichnis der Labore, die Trinkwasser untersuchen dürfen. Wer ergänzende Fragen hat, erhält im Gesundheitsamt auch telefonisch weitere Informationen (Tel. 4 92-53 33).

Die seit 1. November geltende Verordnung sorgt landesweit dafür, dass alle großen, gewerblich oder öffentlich genutzten Anlagen erfasst werden, deren Warmwasser auch zum Duschen genutzt wird. Unter die Meldepflicht fallen zum Beispiel die Installationen in Hotels, Sporthallen, Restaurants und in den meisten Mietshäusern. Wer eine solche "Großanlage" hat, meldet sie dem Gesundheitsamt.

Als "groß" gelten Anlagen, wenn sie mehr als 400 Liter Wasser fassen oder wenn sich in der Warmwasserleitung zwischen Boiler und Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser befinden. "Das ist in der Regel schon bei einer Installation der Fall, die drei Mietwohnungen versorgt", sagt Dr. Michael Lürwer, Leiter der Abteilung Medizinischer Dienst des Gesundheitsamtes. Grundsätzlich außen vor bleiben Mietshäuser nur, wenn das Warmwasser nicht im Boiler, sondern in dezentralen Durchflusserwärmern erhitzt wird.

Zur Meldepflicht kommt die Untersuchungspflicht: Großanlagen sind künftig jährlich auf Legionellen zu kontrollieren. Mit der Untersuchung beauftragt der Besitzer der Anlage ein zugelassenes Labor und sorgt dafür, dass der Grenzwert eingehalten wird. Das Ergebnis der Kontrolle übermittelt er bis spätestens 31. Oktober dem Gesundheitsamt.

Mit der neuen Untersuchungspflicht will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass sich Legionellen nicht unkontrolliert ausbreiten. Legionellen sind Bakterien, die sich bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 Grund gut vermehren können. Temperaturen über 60 Grad überleben sie meist nicht. Wer Legionellen im Wasserdampf - zum Beispiel beim Duschen - einatmet, kann sich eine schwere Lungenentzündung ("Legionellose") zuziehen.

"Die Verordnung berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnisse und europarechtliche Vorgaben", so Dr. Michael Lürwer. Aktuell könne noch niemand sagen, wie viele Großanlagen in Münster unter die Definition der Verordnung fallen. "Auch zur Umsetzung gibt es noch die eine oder andere Frage. Aber mit der Erfassung der Anlagen begeben wir uns auf den Weg, dessen Ziel die Sicherung einer hohen Trinkwasserqualität für alle Bürger ist."

Auch für die Betreiber von Brunnen bringt die Trinkwasserverordnung Änderungen. Dazu nennt die Homepage des Gesundheitsamtes ebenfalls Einzelheiten.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 28. November 2011
Stadt Münster
Presse- und Informationsamt, 48127 Münster
Telefon: 0251 / 492 1300 - 02, Fax 0251 / 492 7712
Internet: http://www.muenster.de/stadt/medien


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2011