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SCHLUCKAUF/0126: Justitia steigt herab - Nachtisch & Satire (SB)


Justitia steigt herab



"Unter den Talaren der Muff von tausend Jahren" - war das nicht eine Parole der 68er? Stimmt, doch was die Ausbildung von Juristen angeht, gilt sie leider auch heute noch. Damit soll nun Schluß sein! Justitia soll nicht länger als römische Göttin, sondern vielmehr als verantwortungsbewußte Bürgerin mit Bodenhaftung die deutschen Gerichtsflure durchschreiten. Ergo: Wer künftig Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger werden will, muß genau wissen, wovon die Rede ist, wenn das Strafmaß für einen Angeklagten verhandelt wird. Nicht nur theoretisch, sondern praktisch.

Das Bundesjustizministerium, die Bundesstaatsanwaltschaft und verschiedene Vertreter juristischer Fakultäten sind darüber einig geworden, daß jeder Student der Rechtswissenschaften sich einen physischen Eindruck vom deutschen Strafvollzug verschaffen muß. Ab 2016 werden Jurastudenten zum 2. Staatsexamen nur noch zugelassen, wenn sie eine insgesamt sechswöchige Einsitz-Praxis an mindestens zwei deutschen Strafanstalten nachweisen können. Zwei Wochen des Praktikums sind in einer Gemeinschaftszelle, zwei in Einzelhaft und zwei in Sicherheitsverwahrung abzuleisten. Wer Versuche unternimmt, das Wachpersonal zu bestechen oder anderweitig die Vorschriften der Anstalt zu umgehen, muß das gesamte Praktikum wiederholen.

18. September 2013